Vorträge
Vorträge der Oberösterreichischen Juristischen Gesellschaft von 1998 bis 2024
(Die Liste der Vortragenden in früheren Jahren folgt im Anschluss.)
2024
Vorträge bis Juni jeweils im Oberlandesgericht
Sen. Sc. Mag.a Dr.in Gundula Likar-Peer, Fachbereich Privatrecht der Paris Lodron Universität Salzburg:
„Hinzu- und Anrechnung nach der Erbrechtsreform“
23. Jänner 2024
Mit diesem Vortrag findet die Reihe der Veranstaltungen zur großen Erbrechtsreform eine Fortsetzung, die ein wesentliches Kapitel daraus zum Thema hat. Kaum ein Bereich des Erbrechts wurde (nach langer Vorbereitung) durch das ErbRÄG 2015 so stark verändert wie das Recht der Hinzu- und Anrechnung.
Die Vortragende ist Mitherausgeberin (mit Susanne Ferrari) und -autorin des Handbuchs Erbrecht, 2. Auflage 2020. Außerdem bearbeitet sie mehrere Paragraphen im Band §§ 531 – 551 der dritten Auflage des Klang-Kommentars (2016). Sie publizierte weiters u.a den Aufsatz „Rechtsnachfolge bei Tod eines Eigentümerpartners“ (immolex 2006, 294).
Univ. Prof. Dr. Magdalena Pöschl, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien:
„Das Zivilrecht im Spannungsfeld zwischen VfGH und OGH“
5. März 2024
Bisweilen scheitern Normprüfungsanträge der ordentlichen Gerichte, namentlich des OGH, daran, dass der VfGH deren Auslegung mithilfe verfassungskonformer Interpretation ablehnt. Auch der Umfang der Anträge findet mitunter keine „Gnade“, was oft zu mehrfachen Anträgen führt. Mitunter verweigert der VfGH unter Berufung auf „verfassungskonforme Interprattion“ eine Normenaufhebung
Frau Prof. Pöschl studierte in Wien und Innsbruck; sie habilitierte sich 2004 an der Universität Innsbruck, lehrte in der Folge dort und an den Universitäten Salzburg und Graz. Seit 2012 ist sie wirkliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften und Universitätsprofessorin in Wien.
Die Vortragende verfasste ua die Werke „Gleichheit vor dem Gesetz“ (2008) und „System der Gewerbeordnung“ (2016), ist Mitherausgeberin und -autorin von „150 Jahre Staatsgrundgesetz“ (2018) und „Staatliche Aufgaben, private Akteure III Neuvermessung einer Grenze“ (2020), von ihr stammt der Aufsatz „Normprüfungsanträge durch Verfahrensparteien“, RZ 2017, 56.
Univ. Prof. Dr. Thomas Bieber, Vorstand des Instituts für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik, und Univ.-Lektor StB Dr. Rainer Brandl, jeweils JKU Linz:
„Zurechnung von Mitarbeiter- und Entscheidungsträgerverhalten an den Verband im Finanzstrafrecht“
2. April 2024
§ 3 bildet das Kernstück des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) und umschreibt die materiellen Voraussetzungen, unter denen ein Verband strafrechtlich belangt werden kann. Der VfGH (G 497/2015 ua) hält diese Norm für verfassungsrechtlich unbedenklich, weil sie einen hinreichender Konnex zwischen der juristischen Person und jenen natürlichen Personen voraussetze, deren Verhalten ihr zugerechnet wird. Die Entscheidung ist der Anlass für den Vortrag.
Dr. Bieber verfasste ua die Werke „Verbrauchsteuern in Österreich“ (2012) und „Der Einfuhrumsatz“ (2019). Von ihm (G. Kofler und Tumpel) stammt das Buch „Steuerrecht 23-24“, 7. Auflage (2023). Dr. Brandl verfasste (mit R. Leitner und Plückhahn) „Finanzstrafrecht kompakt“ (2020). Beide Vortragende verfass(t)en das „Handbuch Umsatzsteuer und Finanzstrafrecht“.
Univ. Prof. i. R. Dr. Gustav Wachter, Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht, ehem. Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck:
„Aktuelles zu Verjährung und Verfall des Urlaubsanspruchs“
7. Mai 2024
Der EuGH hat sich in mehreren Entscheidungen (zB 22.09.2022, C-120/21; 6.11.2018, C-684/16) mit der Verjährung und dem Verfall des Urlaubsanspruchs befasst. Die verfassungsgesetzliche Kompetenzlage hiezu ist in Österreich außerordentlich kompliziert. Mangels Reaktion der österreichischen Gesetzgeber (Bund und Länder) auf die Judikatur des EuGH sind zum Teil unionsrechtswidrige Regelungen der Verjährung (insbesondere § 4 Abs 5 UrlG) bzw des Verfalls des Urlaubsanspruchs nach wie vor in Geltung.
Der Vortragende verfasste ua (mit F. Burger und A. Mair) Sozialrecht Basics 7. Aufl. 2024, Kommentarbeiträge und überaus zahlreiche Artikel zu arbeitsrechtlichen Themen, in den letzten Jahren insbes zur Altersdiskriminierung (sowie Jahrbücher zu diesem Thema). Er ist seit vielen Jahren Präsident der Tiroler Juristischen Gesellschaft.
Hon. Prof. (JKU) Privatdozent Dr. Jürgen Rassi, Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs:
„Was leistet das materielle Recht für den Prozess?“
4. Juni 2024
Im Vortrag wird analysiert, inwieweit das Zivilrecht im Prozessrecht anzuwenden ist. Bestimmungen des Prozessrechts finden sich zum Teil in materiellrechtlichen Gesetzen (zB im ABGB). Als besondere Schnittstelle zwischen dem Zivilrecht und dem Prozessrecht wird auf die Beweislast eingangen. Schließlich geht es um die nicht unbedenkliche Entwicklung beleuchtet, dass sich in einzelnen Bereichen des Zivilrechts bestimmte „Sonderprozessrechte“ herausgebildet haben.
Der Vortragende ist seit 1999 Richter, mit Jänner 2024 wurde er zum Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs ernannt. Er verfasste zahlreiche Publikationen zum österreichischen und internationalen Verfahrensrecht sowie zum Zivilrecht. Er hat sich 2019 an der Universität Wien zum Thema „Kooperation und Geheimnisschutz bei Beweisschwierigkeiten im Zivilprozess“ im Fach Zivilverfahrensrecht habilitiert und und lehrt seit 2020 als Honorarprofessor an der JKU Linz Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht.
Univ.- Prof. Dr. Stefan Perner, Departmentvorstand, Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien:
„Wertsicherung im Dauerschuldverhältnis?“
2. Oktober 2024 – wieder in der Wirtschaftskammer!
Der OGH hat mit der E 2 Ob 36/23t für großes Aufsehen gesorgt: Eine in der Branche der gewerbsmäßigen Vermieter (und darüber hinaus) übliche Wertsicherungsklausel in einem b2c-Wohnungsmietvertrag verstieß demnach ua gegen § 6 Abs 2 Z 4 KSchG und gegen § 879 Abs 3 ABGB. Sie ermögliche kurzfristige Mietzinserhöhungen nach Vertragsabschluss und die Regelungen über den Index, von dem Zinsänderungen ausgehen, seien problematisch. Mit dieser E, den darauffolgenden Judikaten sowie den Folgerungen auch für andere Rechtsbereiche beschäftigt sich unser erster Vortrag im WS 2024/25.
Der Vortragende verfasste das Werk „Grundfreiheiten, Grundrechte-Charta und Privatrecht“ (2013) und erst jüngst „Privatversicherungsrecht“ (2. Auflage, erschienen Anfang Sept. 2024). Er ist ua (ab der 7. Aufl. 2023) Herausgeber des KBB mit P. Bydlinski und Spitzer und auch Mitarbeiter an diesem Kurzkommentar (wie auch an einer Vielzahl anderer Kommentare). Er ist Mitverfasser des Lehrbuchs „Bürgerliches Recht“ (7. Aufl. 2022), gemeinsam mit Spitzer und Kodek.
2023
Univ.-Prof. Dr. Franz Stefan Meissel, Leiter des Instituts für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte der Universität Wien:
„Von der societas zur heutigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts – Vergleichende Überlegungen“
17. Jänner 2023
Unser Vortragsprogramm im neuen Jahr begann mit einem Ausflug in die Rechtsgeschichte. Wie ein Großteil des ABGB beruht das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch nach der jüngsten Reform (BGBl I 2014/31) in seinen Grundzügen noch immer auf dem Römischen Recht.
Der Vortragende kann auf ein umfangreiches Oeuvre zum Römischen Recht, zur Rechtsgeschichte und zum österreichischen bürgerlichen Recht verweisen, darunter: Geschäftsführung ohne Auftrag, in: Reidinger/Ofner/Rudolf/Meissel, Bürgerliches Recht II 7. Aufl. 2003; Societas – Struktur und Typenvielfalt des römischen Gesellschaftsvertrages (2004); Kommentierung der §§ 15 – 20, 40 – 42 ABGB, in: Klang 3. Aufl. 2014; der §§ 1035 – 1044 ABGB, in: Rummel/Lukas, ABGB, 4. Aufl. 2017, der §§ 1451 – 1477 ABGB, in: Koziol/P. Bydlinski/Bollenberger, ABGB, 6. Auflage 2020; Einbringung quoad usum und quoad sortem bei der GesbR unter Lebensgefährten, in: Festschrift für P. Bydlinski (2022); Mitautor und -hrsg. des Handbuchs des Römischen Privatrechts, 2022/23, 3 Bde.
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Assoz. Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Martina Schickmair, Institut für Zivilrecht der JKU Linz:
„Allgemeiner Kontrahierungszwang – Grundlagen und aktuelle Judikatur“
7. März 2023
Der Kontrahierungszwang steht in Widerspruch zur Vertragsfreiheit, deren Aufgabe es ist, rechtsgeschäftliche Selbstbestimmung zu ermöglichen. Für seine Begründung muss daher die privatautonome Abschlussfreiheit als zentrales Prinzip des Bürgerlichen Rechts überwunden werden. Der Vortrag beschäftigt sich mit der dogmatischen Fundierung eines allgemeinen Kontrahierungszwangs im Anspruchssystem des ABGB.
Die Vortragende dissertierte 2004 (Gefährdungshaftung im Nachbarrecht, Wien 2006) und habilitierte sich im Jahr 2019 an der JKU mit dem umfangreichen Werk „Kontrahierungszwang“ (Wien 2020). Neben zahlreichen Beiträgen in Fachzeitschriften und Sammelwerken erschienen bzw erscheinen umfangreiche Kommentierungen im Schwimann/Kodek-Kommentar (5. Auflage) und in der 3. Auflage des Klangkommentars, jeweils zum ABGB.
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Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofs Dr. Markus Thoma, Wien:
„Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit im Spiegel der Rechtsprechung“
4. April 2023
Der Vortragende begann seine Karriere nach der Ausbildung als Richter (der ordentlichen Gerichtsbarkeit) in Linz. Über das BMJ und Wiener Gerichte führte sein Weg 2001 zum Verwaltungsgerichtshof. Seit Anfang 2022 leitet er dort einen Senat.
Dr. Thoma publizierte zu Standesfragen, zur „neuen“ Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie zum Sachverständigenbeweis, zuletzt „Gerichtssachverständige versus Amtssachverständige – Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Theorie und Praxis“, SV 2022, 1.
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Privatdozent MMag. Dr. Ernst Marschner, LL.M., Lektor an der JKU und Steuerberater in Mauthausen:
„Ausgewählte aktuelle Themen aus der Einkommensteuer“
2. Mai 2023
Der Vortragende studierte in Linz und Wien Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Er habilitierte sich an der JKU mit der Arbeit „Einlagen in Kapitalgesellschaften“ (2015 veröffentlicht).
Er ist gefragter Vortragender und kann auf zahlreiche Publikationen als Allein- (etwa „Optimierung der Familienstiftung“, 4. Aufl. 2019) und Mitautor (demnächst Jakom EStG/Einkommensteuergesetz 2023, zusammen mit Kanduth-Kristen, Peyerl, Ebner, und Ehgartner) verweisen.
Univ.-Prof.in Dr. Lisa Isola, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen, Fachbereich Römisches Recht, der Universität Graz:
„Erb- und bereicherungsrechtliche Fragen zu familiären Pflegeleistungen“
20. Juni 2023
„Auch nach Einführung der Bestimmungen über das Pflegevermächtnis durch das ErbRÄG 2015 stellt sich die Frage, ob Ersatzansprüche für Pflegeleistungen, die ohne explizite Absprache hinsichtlich Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit innerhalb der Familie erbracht werden, auf §§ 1435 analog, 1152 oder 1037 ABGB gestützt werden können.“
Die Vortragende, Trägerin zahlreicher Wissenschaftspreise, dissertierte in Wien über „Venire contra factum proprium. Herkunft und Grundlagen eines sprichwörtlichen Rechtsprinzips“ (2017, 515 S !). Sie war ua Univ.-Ass. in Linz, seit 2022 ist sie Universitätsprofessorin in Graz. Ihre Habilitationsschriften zum Römischen Recht und zum ö. Zivilrecht sollen heuer erscheinen. Zuletzt erschien ihre Anm zu 2 Ob 217/22h EvBl 2023/139 (mit dem einführenden Satz).
Senatspräsident des OGH iR Univ.-Prof. Dr. Michael Bydlinski, Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaften der Sigmund Freud Privatuniversität Wien:
„Aktueller Streifzug durch das Amtshaftungsrecht“
3. Oktober 2023
Das Amtshaftungsrecht steht von Zeit zu Zeit auf unserem Programm. Für den ersten Vortrag im Herbst konnten wir dieses Jahr den langjährigen Referenten und früheren Vorsitzenden jenes Senats gewinnen, der für dieses Rechtsgebiet beim Obersten Gerichtshof zuständig ist.
Die Vortragende war Richter, seit 2002 bis Ende Juni 2022 am Obersten Gerichtshof. Daneben hat er sich über ein Thema des Zivilprozessrechts habilitiert und kommentierte ua im ABGB-Kommentar von Rummel/Lukas/Geroldinger, im ZPO-Kommentar von Fasching/Konecny sowie im KBB (zuletzt schon in der 7. Aufl. 2023)
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2022
Assoz. Univ.-Prof. Dr. Thomas Aigner, Institut für Multimediale Linzer Rechtsstudien, JKU:
Auslegung von und Irrtum bei letztwilligen Verfügungen
18. Jänner 2022 via Zoom
Unsere Vortragsreihe zum novellierten Erbrecht fand ihre Fortsetzung. Dieses Mal ging es darum, inwieweit die Reform im Bereich der Interpretation von letztwilligen Verfügungen und deren Anfechtbarkeit wegen Willensmängeln etwas geändert hat.
Die Dissertation des Vortragenden, „Der Eigentumsvorbehalt“, wurde 2015 veröffentlicht. Er hat zahlreiche Aufsätze und Glossen verfasst, ua zum Konsumentenschutz, zum Erbrecht, zur DSGVO, zum Nachbarrecht. Weiters publizierte er zB „Die Verpfändung mittels Übergabe durch Zeichen, deren Entfernung und Wiederanbringung“, ÖJZ 2016/44; zuletzt „Zum Rücktritt gem § 918 ABGB bei der Novation, NZ 2021/122.
Univ.-Prof. Dr. Sebastian Schmid, LL.M. (UCL), Fachbereich Öffentliches Recht, Paris Lodron Universität Salzburg:
Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen und ihrer Organwalter
1. März 2022
Nach dem österreichischen Verwaltungsstrafgesetz können an sich nur natürliche Personen straffällig werden. Vergleichbar dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz im gerichtlichen Bereich gibt es neuerdings aber auch Verwaltungsmaterien, die die Strafbarkeit juristischer Personen vorsehen.
Prof. Schmid ist Mitherausgeber der „Zeitschrift für öffentliches Recht“. Er habilitierte sich 2016 in Innsbruck mit dem Werk „Zuständigkeit und Zuständigkeitsübertragung“. In letzter Zeit schrieb er über „Reformpläne und -versuche seit dem Österreich-Konvent“ (BRGÖ 2021, 399) sowie „Die Beschränkung der Amtshaftung gemäß § 3 Abs 1 Satz 2 FMABG (wbl 2021, 549.
Hon.-Prof. Dr. Babek Peter Oshidari, Hofrat des OGH, Wien:
Aktuelle strafrechtliche Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs
5. April 2022, in Wels
Als Höchstgericht auch in gerichtlichen Strafsachen ist der Oberste Gerichtshof für die Einheitlichkeit der und den Grundrechtsschutz in der Strafgerichtsbarkeit in Österreich verantwortlich. Ein wichtiges Instrument dafür ist die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes.
Der Vortragende ist seit 2011 Richter am OGH. Er ist Mitherausgeber und -autor des Manz’schen Kurzkommentars zum StGB und von Hinterhofer/Oshidari, System des österreichischen Strafverfahrens (2017, auch online), außerdem Mitautor in mehrerhen Großkommentaren.
Univ.-Prof. Dr. Simon Laimer, LL.M., und Dr. Johannes W. Flume, beide vom Institut für Zivilrecht der JKU Linz:
Das neue Verbrauchergewährleistungsrecht
3. Mai 2022
Vor etwa 20 Jahren erfolgte mit dem Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz die letzte große Anpassung des Rechtsgebiets. Mit Anfang des Jahres 2022 ist nun aufgrund neuer EU-Richtlinien eine weitere umfangreiche Reform im Gewährleistungsrechts (ua mit einem neuen Gesetz und Abschaffung der gerichtlichen „Wandlung“) in Kraft getreten.
Die Vortragenden sind (mit Kronthaler) Mitherausgeber des demnächst erscheinenden Werks „VGG – Verbrauchergewährleistungsgesetz“. Prof. Laimer gab ua (mit Stefan Arnold) das Werk „Die Güterrechtsverordnungen“ (2019) herausund schrieb über „Die Gewährleistung beim humanmedizinischen Behandlungsvertrag“, RdM 2021/178. Von Prof. Flume stammt das Werk „Vermögenstransfer und Haftung“ (2008); er schrieb ua über „Verteilungsfragen im Mietrecht“, JRP 2021, 22, und „Digitale Leistungen“, ÖJZ 2022/20.
Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur (Oxon), Institut für Staats- und Verwaltungsrecht (Abt. Medizinrecht) der Universität Wien:
Einige Rechtsfragen des Einsatzes künstlicher Intelligenz in der Medizin
21. Juni 2022
Selbstfahrende und -lenkende Autos werden schon seit geraumer Zeit erprobt, ihr Nutzen, aber auch die von ihnen ausgehenden Gefahren werden intensiv diskutiert. Aber auch für medizinische Diagnosen und Behandlungen bedienen sich Ärzte zunehmend der künstlichen Intelligenz (KI oder englisch AI). Deren Einsatz bedeutet auch eine juristische Herausforderung.
Der Vortragende verfasste ua mit Heinz Mayer und Gabriele Kucsko-Stadlmayer den Grundriss des österreichischen
Bundesverfassungsrechts, 11. Aufl. 2015, Grundriss des ö. Verwaltungsverfahrensrechts, 11. Aufl. 2019 (mit D. Kolonovits und G. Muzak), er ist Mitherausgeber und – kommentator von Mayer/Stöger, Kommentar zu EUV und AEUV und kommentierte das BG über Kranken- und Kuranstalten (§§ 1 – 67), in Neumayr/Resch/Wallner (Hrsg), Gmundner Kommentar zum Gesundheitsrecht (2016).
Univ.-Prof. Dr. Helmut Hirtenlehner, stv. Vorstand des Instituts für Procedural Justice (Zentrum für Kriminologie) der JKU:
Der Stand der empirischen Forschung zur negativen und positiven Generalprävention
3. Oktober 2022
Das StGB kennt, wie sich aus § 37 Abs 2 ergibt, den Strafzweck der Generalprävention. Im Vortrag werden sowohl die negative als auch die positive Generalprävention auf vorhandene Wirkungsnachweise hin evaluiert. Wenn auch das Gros der bis dato gesammelten Befunde die generalpräventive Effizienz des Strafrechts betrifft und nur weniger umfangreiche Resultate für das Straßenverkehrs- und Steuerrechts vorliegen, haben sie Bedeutung für alle Rechtsgebiete, die einen Anspruch auf Verhaltenssteuerung und sozialethische Gesinnungsbildung erheben.
Der Vortragende ist Soziologe, habilitierte sich für Kriminalsoziologie und Kriminologie an der JKU. Er ist seit 2021 Professor, ist stv. Vorstand des Instituts für Procedural Justice und leitet das Zentrum für Kriminologie. Von seinen zahlreichen, oft englischsprachigen Arbeiten (zahlreiche davon zur bedingten Entlassung) können nur folgende erwähnt werden:
Verhaltenssteuerung durch Sanktionsdrohungen im Strafrecht. Über den Stand der kriminologischen Abschreckungsforschung, in Peter Bydlinski: Prävention und Strafsanktion im Privatrecht. Verhaltenssteuerung durch Rechtsnormen (2016); Differentielle Abschreckbarkeit – Über den Stand der modernen Abschreckungsforschung, in Journal für Strafrecht 2017, 141; Deterrence and the Moral Context: Is the Impact of Perceived Sanction Risk Dependent on Best Friends’ Moral Beliefs?, Criminal Justice Review 2021, 53
Univ.-Prof. i.R. MMag. DDr. Günther Löschnigg, Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Graz, früher auch Institut für Universitätsrecht der der JKU, Präsident der Grazer Juristischen Gesellschaft:
… unter anderem Arbeitsrecht – arbeitsrechtliche Problembereiche mit rechts-, sozial- und kulturpolitischen Anmerkungen
8. November 2022
Wer sich wie der Vortragende Zeit seines Berufslebens als profilierter wissenschaftlicher Vertreter dieses Fachs mit Arbeitsrecht beschäftigt (hat), gewinnt dadurch eine Gesamtschau, die man als reiner Praktikter nicht so leicht erlangen kann. Als Spezialist für Universitätsrecht überblickt er auch wie kaum jemand sonst die Verbindung der beiden Rechtsgebiete.
Der Vortragende hat sich mit der Arbeit „Datenermittlung im Arbeitsverhältnis“ habilitiert. Er ist Verfasser einer Vielzahl von Arbeiten zum Arbeits- , Sozial- und Universitätsrecht, darunter des umfassenden Lehrbuchs „Arbeitsrecht“, 13. Aufl. 2017. Er ist ua Mitherausgeber (mit N. Melzer) und Kommentator des Buchs „Angestelltengesetz“ 11. Aufl. 2021, Mitarbeiter am ArbVG-Kommentar, hg. von Jabornegg/Resch, und Mitherausgeber des Werks „Internationales und vergleichendes Arbeits- und Sozialrecht“.
Vis. Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner, ehem. Vorstand der Institute für Zivilrecht und für Umweltrecht der JKU Linz:
„Zu einem systemkonformen Bereicherungsrecht – Zehn Thesen“
6. Dezember 2022
In der letzten Vortragsveranstaltung in diesem Jahr geht es wieder einmal um ein rechtsdogmatisches Thema, und zwar um eines der wichtigsten Rechtsgebiete des Zivilrechts, das anders als etwa das Schadenersatzrecht im ABGB nicht kompakt in einem einzigen Abschnitt geregelt wird.
Der Vortragende schrieb schon 1983 über „Bereicherung im öffentlichen Recht“ und publizierte auf vielen anderen Rechtsgebieten. Nicht nur als Verfasser zahlreicher Lehrbücher zum bürgerlichen Recht und Publikationen zum Umweltrecht, sondern auch als Mitherausgeber des Großkommentars Klang³ (mit Fenyves und Vonkilch), zu welchem er ua auch die Abschnitte über den Verewndungsanspruch und die Leistungskondiktionen (zT mit Geretschläger) beitrug, erwarb er sich großes Ansehen.
2021
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch, Vorstand des Instituts für Recht der sozialen Daseinsfürsorge und Medizinrecht der JKU Linz:
Ausgewählte arbeitsrechtliche Fragen zur COVID-19-Pandemie
6. April 2021 via Zoom
Wie fast alle Staaten Europas hat die Coronavirus-Pandemie auch Österreich fest im Griff. Nahezu alle Rechtsbereiche sind oder waren von legislativen Maßnahmen betroffen, so auch unsere Veranstaltungen. In unterschiedlichem Ausmaß sind und waren natürlich auch die Arbeitsverträge und damit ein Großteil der Bevölkerung betroffen. Zuletzt erfolgte auch eine Regelung für das sog. Homeoffice.
Der Vortragende trat zuletzt als Hrsg. und Mitautor des Werks „Das Corona-Handbuch – Österreichs Rechtspraxis zur aktuellen Lage“ an die Öffentlichkeit. Er verfasste ua das Rechtstaschenbuch „Sozialrecht“ (zuletzt in 8. Aufl.) und das Rechtstaschenbuch „Arbeitsrecht“ (mit Födermayr in 7. Aufl.); ist (mit Jabornegg) Hrsg. und Autor des Kommentars zum ArbVG; er fungierte als Kommentator zum ABGB, AngG und Arbeitsrecht (Zeller Kommentar).
Mitveranstalter: Institut für Recht der sozialen Daseinsfürsorge und Medizinrecht der JKU
Vizedekan Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko, :
Torso, Ruine und innere Schönheit: Zum 100. Geburtstag des B-VG
4. Mai 2021 via Zoom
Nach schwierigen, aber doch überraschend kurzen Verhandlungen wurde das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz am 1. Oktober 1920 beschlossen. Es blieb ohne Grundrechtskatalog und wurde seither nicht nur unter der NS-Herrschaft außer Kraft gesetzt, sondern auch vielfach verändert. Im Kern gilt es aber bis heute.
Der Vortragenden schrieb neben zahlreichen Aufsätzen, zuletzt auch mehrfach im Zusammenhang mit den COVID-19-Regelungen, ua das Werk „Gesamtänderung der Bundesverfassung“ und das Lehrbuch „Staats- und Verwaltungsorganisation“ (2. Aufl. 2020).
Mitveranstalter: Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften der JKU Linz
Senior Scientist Dr. Klaus Markowetz PGDiplCA (London), stv. Leiter des Institut für Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht und vergleichendes Prozessrecht der JKU Linz:
Die wesentlichen Änderungen durch die große Exekutionsrechtsreform 2021
1. Juni 2021 via Zoom
Im Zuge der seit vielen Jahren laufenden Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts wurde nun der vorläufige Schlussstein gesetzt. Schon am 1. Juli 2021 wird die „Gesamtreform des Exekutionsrechts“ (BGBl I 86), die vor allem die Exekution auf das bewegliche Vermögen grundlegend ändert, in Kraft treten.
Der Vortragende publizierte abgesehen von zahlreichen Aufsätzen und Buchbeiträgen ua zusammen mit Buchegger einen Grundriss Zivilprozessrecht – Erkenntnisverfahren (2. Aufl.) und Lehrbücher zum Exekutions- und Insolvenzrecht (je in 2. Aufl.). Er kommentierte (letzte Neuauflage 2020) die EGEO und die §§ 209 – 248 und 290 – 307 EO in Deixler-Hübners Kommentar zur EO.
Mitveranstalter: Institut für Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht und vergleichendes Prozessrecht der JKU Linz
Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski, stv. Leiter des Instituts für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Universität Graz:
Covid-19-Pandemie und Geschäftsraummiete: Grundfragen sowie praktische Fallkonstellationen
5. Oktober 2021
Die uns alle weiter beschäftigende Pandemie wirft zwangsläufig auch schwierige Rechtsfragen auf. Kontrovers diskutiert wird vor allem die Auslegung der §§ 1104 ff ABGB im Zusammenhang mit den verordneten Beschränkungen zur Verhinderung oder Verringerung weiterer Infektionen Der Vortragende habilitierte sich 1986 an der JKU für Bürgerliches Recht sowie 1991 für Handels- Gesellschafts- und Wertpapierrecht. Er verfasste ua „Die Bürgschaft im österreichischen und deutschen Handels- und Gesellschaftsrecht“ (1991), das Lehrbuch Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil (9. Aufl. im Erscheinen), „Grundzüge der Juristischen Methodenlehre“ (3. Aufl., Fortführung nach Franz Bydlinski) und Kommentarbeiträge zum deutschen Privatrecht. Er ist Mitherausgeber und -autor des Kommentars KBB, ABGB (6. Aufl. 2020).
Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU), Rechtsanwalt in Salzburg:
Europäisches Domainrecht – Von reifen.eu und fitadium.com
2. November 2021
Ein Leben ohne Internet ist für uns unvorstellbar geworden. Ob es sich um Hotelbuchungen, Ticketkäufe, Beschaffung von Waren aller Art oder Verwaltungskontakte handelt, große Teile der Bevölkerung bedienen sich dafür der diversen elektronischen Geräte. Dementsprechend wichtig ist es für alle Online-Anbieter schnell und sicher erreichbar und unterscheidbar zu sein – und zumindest europaweit vor missbräuchlichen Eingriffen geschützt zu sein.
Der Vortragende verfasste zahlreiche Arbeiten zu Fragen des IT-Rechts, besonders auch zum (internationalen) Domainrecht, des Immaterialgüterrechts und vieler anderer Rechtsgebiete. Er ist Mitkommentator bei Wiebe/Kodek, UWG². Mit Jessica Wagner erfasste er einen umfangreichen Kommentar zum Datenschutzgesetz.
2020
Em. o. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c.mult. Friedrich Schneider, Institut für Volkswirtschaftslehre der JKU Linz:
Österreichs Weg zu einer klimaverträglichen Gesellschaft und Wirtschaft: Beiträge einer ökosozialen Steuerreform
- Jänner 2020
Dass die Klimakrise schnellstens angegangen werden muss, ist vielen in letzter Zeit bewusst geworden. Auch die neue EU-Kommission plant einen umfassenden „Green Deal“. Das Steuerrecht kann einen Beitrag zu umweltschonendem Verhalten leisten.
Es ist uns gelungen, einen der renommiertesten Wirtschaftswissenschafter des deutschen Sprachraums, der sich im Rahmen des Energieinstituts an der JKU, dessen Abt. für Energiewirtschaft er leitet, fundierte Überlegungen über eine ökosoziale Steuerreform in Österreich anstellt, als Vortragenden zu gewinnen.
FESTAKT 60 Jahre Oberösterreichische Juristische Gesellschaft
28. Februar 2020, Redoutensäle, Linz, Promenade 39
BEGRÜSSUNG der Festgäste und einleitende Worte des Obmanns
Dr. Hansjörg SAILER
GRUSSWORTE des Vertreters des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz
MMag. Klaus LUGER
GRUSSWORTE des Vertreters des Landeshauptmanns von Oberösterreich
Mag. Thomas STELZER
FESTREDE der Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Elisabeth LOVREK:
Privatisierung der Gerichtsbarkeit – Alternative oder Irrweg
Musikalisch Umrahmung:
Christian Bergmayr, Ewald Greslehner, Karin Gusenleitner-Helm, Wolfgang Seyer und Dieter Weiß
Die für April, Mai und Juni geplanten Vorträge entfielen wegen der SARS-CoV-2-Pandemie.
Ass.-Prof. Dr. Gabriel Kogler, Institut für Zivilrecht der Universität Wien:
Erbverzicht nach dem neuen Erbrecht
6. Oktober 2020
Das Rechtsinstitut des Verzichts auf das (gesetzliche) Erbrecht ist seit Langem ein wichtiges Instrument für die gewillkürte Gestaltung der Rechtsnachfolge von Todes wegen. Auch der jenen regelnde § 551 ABGB wurde durch die große Erbrechtsreform geändert.
Der Vortragende verfasste ua die Monographie „Der Erbverzicht“ und kommentierte die §§ 545, 546 und 551 ABGB in der 3. Auflage des Klang-Kommentars und die §§ 1375 – 1391 ABGB im Taschenkommentar von Schwimann/Neumayr, 4. Auflage.
2019
Em. o. Univ.-Prof. DDr. h.c. Dr. Rudolf Welser, Universität Wien:
Bemerkenswertes und Merkenswertes aus dem ErbRÄG 2015
15. Jänner 2019
Der Vortragende war von 1971 bis 2007 Ordinarius für bürgerliches Recht und Vorstand des Instituts für Zivilrecht. Seither leitet er die Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform. Arbeitsschwerpunkte sind Vertrags-, Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Erbrecht.
Prof. Welser kommentierte durch vier Auflagen im „Rummel“ das Erbrecht. Die fünfte Bearbeitung erscheint als eigenständiges Werk.
Landesamtsdirektor Dr. Erich Watzl, Linz:
5 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit in Oberösterreich
5. März 2019
Ein guter Zeitpunkt für einen ersten Rückblick.
Der Vortragende ist fast genau so lang oberster Beamter des Landes und auch stv. Obmann unseres Vereins.
Vizepräsident das OGH iR Prof. Dr. Anton Spenling, Wien:
Bemerkenswerte Entscheidungen zum Arbeitsrecht
- April 2019
Prof. Spenling ist ein gefragter Vortragender, vor allem um Arbeits- und zum Datenschutzrecht. Er schrieb ua Beiträge zum ABGB im KBB und zum Wiener Kommentar.
Univ.-Prof.in Dr.in Lyane Sautner, Institut für Strafrechtswissenschaften der JKU Linz:
Die Bedeutung des neuen Erwachsenenschutzrechts für das Straf- und Strafprozessrecht
- Mai 2019
Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner, Institut für Zivilrecht und Institut für Umweltrecht der JKU Linz:
VfGH und juristische Methode
- Juni 2019
Univ.-Prof.in Dr.in Erika Wagner, Vorständin des Instituts für Umweltrecht und Leiterin der Abteilung Umweltprivatrecht am Institut für Zivilrecht der JKU Linz:
Aktuelle Entscheidungen zum Umweltprivatrecht
- Oktober 2019
Die sehr gefragte Vortragende kann nicht nur auf zahlreiche Publikationen zum (öffentlichen) Umweltrecht verweisen. Darüber hinaus kommentierte sie ua (mit Kerschner) die §§ 364 – 364b ABGB in der 3. Auflage des Klang-Kommentars sowie im Anschluss an Harrer das Schadenersatzrecht im Kommentar Schwimann/Kodek4.
Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr, Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs, Fachbereich Privatrecht der Paris-Lodron-Universität Salzburg:
Vier Jahre EuErbVO: Neues aus dem Internationalen Erbrecht
- November 2019
Fortsetzung der Vortragsreihe zum neuen Erbrecht. Während die geänderten Normen fast zur Gänze erst auf Todesfälle nach dem 31. Dezember 2016 anzuwenden sind, ist die Europäische Erbrechtsverordnung bereits mit dem 17. August 2015 in Kraft getreten und hat demgemäß auch schon die Gerichte beschäftigt.
Der Vortragende ist ein derart vielseitiger Autor, vom Arbeits- und Sozialrecht über (Internationales) Zivilverfahrensrecht, Medizinrecht bis zum allgemeinen bürgerlichen Recht, dass man ihm mit ein paar Hinweisen nicht gerecht werden kann. Beispielhaft sei verwiesen auf den mit den mit Reissner herausgegebenen Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht, den mit Resch und Wallner herausgegebenen Gmundener Kommentar zum Gesundheitsrecht, das zuletzt mit Burgstaller, Geroldinger und Schmaranzer hrsg. Internationale Zivilverfahrensrecht und den mit Schwimann hrsg. Taschenkommentar zum ABGB4. Neben Kommentierungen in diesen Werken arbeitete er u.a. an allen Kommentaren zum ABGB mit und verfasste Lehrbücher zum Zivilverfahrens- und Exekutionsrecht.
Univ.-Ass.in MMag.a Dr.in Kathrin Stiebellehner, Institut für Strafrechtswissenschaften der Johannes-Kepler-Universität Linz:
Das Gewaltschutzgesetz 2019
- Dezember 2019
Die Bundesregierung hatte die Erhöhung der Strafrahmen für eine Anzahl von Delikten im StGB sowie die Verschärfung von Anzeigepflichten für die vergangene Legislaturperiode geplant. Nach deren plötzlichem Ende wurde das Gesetz per Initiativantrag ins Parlament gebracht und auch beschlossen, obwohl es in der Begutachtung auf Kritik gestoßen war. Nunmehr wurde die Neuregelung im BGBl I 105/2019 verlautbart.
2018
Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel, Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Leiterin der Abteilung für Rechtsschutz und Verwaltungskontrolle am Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre der JKU Linz:
Fragen der Kognitionsbefugnis der Verwaltungsgerichte
- Jänner 2018
Univ.-Ass. Mag. Christoph Kronthaler, Fachbereich Privatrecht der Paris-Lodron-Universität Salzburg:
Aktuelle Rechtsprechung zu Negativzinsen
- März 2018
Ministerialrat Mag. Leopold Löschl, Bundeskriminalamt, Wien:
Cybercrime – die aktuellen Phänomene im Internet
- April 2018
- Univ.-Prof.Dr. Andreas Riedler, Vorstand des Instituts für Multimediale Linzer Rechtsstudien, JKU Linz:
Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz
- Mai 2018
Generalprokurator Dr. Franz Plöchl, Wien:
Aufgaben und Funktionsweise der Generalprokuratur
- Juni 2018
Univ.-Prof. Dr. Alexander Tipold, Institut für Strafrecht der Universität Wien:
Das Strafrechtsänderungsgesetz 2018
- Oktober 2018
Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger, Institut für Zivilrecht der JKU Linz:
Haftung für mutwillige Prozessführung
- November 2018 (in Wels)
Hofrat des OGH Univ.-Prof Dr. Georg W. Kodek, Vorstand des Instituts für Zivil- und Zivilverfahrensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien:
Aktuelle Erkenntnisse des Obersten Gerichtshofs zum Zivilverfahrensrecht
- Dezember 2018
2017
Em. o. Univ.-Prof. Dr. Peter Apathy, fr. auch Vorstand des Instituts für Römisches Recht der Johannes Kepler Universität, Linz:
Vom Nutzen des Römischen Rechts
- Jänner 2017
Nach wie vor ist das Römische Recht Bestandteil der Juristenausbildung, auch wenn in Mitteleuropa die Zeit der Anwendung der Pandekten schon lange vorbei ist. Viele Fachleute sind der Meinung, dass die Kenntnis der Grundzüge dieser nicht nur in ihrer Entstehungszeit herausragenden Rechtsordnung auch für die Erfassung des geltenden Rechts Bedeutung hat.
Der Vortragende verfasste ua Animus novandi: das Willensmoment beim römischen Schuldenerneuerungsvertrag (1975); Einführung in das Römische Recht6 (2016, mit Klingenberg und Pennitz); zahlreiche Beiträge in: Der Neue Pauly.
LStA Hofrätin Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda, Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wien:
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
- März 2017
Mit September 2011 wurde in Wien eine auf komplexe Deliktsgruppen spezialisierte Staatsanwaltschaft, die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA), geschaffen, die für ganz Österreich zuständig ist. Nach einer ersten Außenstelle in Graz im Jahr 2015 wird in Kürze auch in Linz eine solche mit vier Oberstaatsanwälten eröffnet. Das ist ein guter Anlass, die Leiterin dieser Anklagebehörde zu uns einzuladen.
Univ.-Prof. Dr. Peter Mader, stellv. Leiter des Fachbereichs Privatrecht der Paris Lodron Universität Salzburg:
Neuere Entwicklungen im Verjährungsrecht
- April 2017 (in Wels, Wirtschaftskammer)
Die Einwendung der Verjährung ist ein beliebtes und oft auch erfolgreiches Verteidigungsmittel im Zivilprozess. In den letzten Jahren spielte sie in der Rechtsprechung insbesondere bei Klagen wegen Anlegerschäden und Missbrauch in Heimen eine Rolle. Neu war die Frage des Beginns der Frist bei mehrfachen Beratungsfehlern.
Prof. Mader habilitierte sich mit dem Werk „Rechtsmissbrauch und unzulässige Rechtsausübung“. Er verfasste ua Beiträge zu den Kommentaren von Schwimann/Kodek zum ABGB (zuletzt 4. Aufl), insbesondere zum Verjährungsrecht und zum AHG sowie zum „Staudinger“ (BGB).
Univ.-Prof.Dr. Franz Zehetner, Leiter desFachbereichs Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien:
Die Institutionen der Wettbewerbskontrolle in Österreich
- Mai 2017 (im Anschluss an die Vollversammlung)
Spektakuläre Kartellverfahren, besonders solche mit enormen Strafen, werden auch von einer breiteren Öffentlichkeit wahrgenommen. Jüngst wurde bekannt, dass ein Teil dieser Strafen dem Konsumentenschutz zugute kommen sollen. Auch Juristen wissen aber oft nicht allzuviel über die seit 2002 bestehende Bundeswettbewerbsbehörde und die Kartellgerichte, die Kartellrechtsverstöße verfolgen und ahnden.
Prof. Zehetner studierte und habilitierte sich in Linz. Er war von 1978 bis 1993 Universitätsprofessor am Institut für Völkerrecht. Er unterrichtet auch an der Donauuniversität Krems. Seit Jahren ist er Mitglied der Wettbewerbskommission.
Mag. Bernhard Renner, Senatsvorsitzender des Bundesfinanzgerichts, Linz:
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts
- Juni 2017
Am Anfang des Jahres 2014 ist das Bundesfinanzgericht (BFG) als eines der beiden Verwaltungsgerichte des Bundes an die Stelle des Unabhängigen Finanzsenats getreten. Das noch junge Gericht ist daher zentral für die Praxis des Steuerrechts.
Der renommierter Fachautor ist auch Lektor an der JKU.
RA Univ.-Prof. Dr. Richard Soyer, Vorstand des Instituts für Strafrechtswissenschaften der JKU, Linz – Wien:
Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz in der Praxis
- Oktober 2017
Den Anfang des Arbeitsjahres 2017/18 macht ein strafrechtlicher Vortrag. Die seit bald zwölf Jahren geltende gerichtliche Strafbarkeit von Verbänden ist wohl für ältere Juristen noch keine Alltäglichkeit. Nunmehr scheint es Zeit für eine Zwischenbilanz zu sein.
Der als Strafverteidiger österreichweit renommierte Vortragende verfasste zahlreiche Publikationen zum materiellen und formellen Strafrecht, u a mit Werner Pleischl 2012 schon in 13. Auflage ein Strafrechtslehrbuch.
Hon.-Prof. Dr. Johannes Stabentheiner, Abteilungsleiter im BMJ, Wien:
Erneuerung des Mietrechts: Reformbedarf – Rückblick – Perspektiven
- November 2017
Gerade zum Ende der abgelaufenen Legislaturperiode erhitzten die anhaltende überdurchschnittliche Steigerung der Mietzinse und demzufolge die schon lange laufende Debatte über eine grundlegende Reform des Mietrechts die Gemüter ganz besonders. Eine Novellierung in letzter Minute blieb aus (uns erspart?), sie ist aber sicher nicht vom Tisch.
Dr. Robert Fucik, Leiter der Abteilung für Internationales Personen- und Familienrecht, BMVRDJ, Wien:
Der Aufenthalt des Kindes – Elternrechte, Kindeswohl und das neue KindRückG
5. Dezember 2017
2016
Univ.-Prof.Dr. Klaus Schwaighofer, Vorstand des Instituts für Strafrecht der Universität Innsbruck:
Ausgewählte Fragen zur Strafrechtsreform 2015
- Jänner 2016
In den ersten 15 Jahren seiner Geltung erfuhr das 1974 erlassene Strafgesetzbuch nur sechs Novellierungen, allein in den Jahren seit 2011 waren es schon 14, insgesamt sogar 54. Zuletzt erfolgten mit BGBl I 112/2015 weitreichende Änderungen, die überwiegend mit Jahresanfang 2016 in Kraft traten.
Der Vortragende verfasste zahlreiche Beiträge zu den Wiener Kommentaren zu StGB und StPO. Er ist Mitautor der bekannten Lehrbücher Bertel/Schwaighofer/Venier, Österr. Strafrecht Besonderer Teil I (13. Aufl. 2015) und Bertel/Schwaighofer, Österr. Strafrecht Besonderer Teil II (12. Aufl. 2016) sowie Bertel/Schwaighofer, Strafprozessrecht (8. Aufl. 2015).
Univ.-Prof. Dr. Christian Huber, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen:
Brennpunkte der Schmerzengeldbemessung
- März 2016
Nach dem lapidaren Wortlaut des § 1325 ABGB gebührt dem am Körper Verletzten ua ein „angemessenes Schmerzengeld“. Daraus ergeben sich eine riesige Zahl von Einzelfallentscheidungen der Gerichte und auch immer wieder entgegengesetzte Ansichten zu besonderen Konstellationen (zB Einfluss des Lebensalters, der Unempfindlichkeit, Schockschäden etc).
Ungeachtet seiner langjährigen Lehrtätigkeit in Deutschland hat der nach seinem Studium in Linz in Wien habilitierte Vortragende nie aufgehört, sich (vor allem) mit dem österreichischen Schadenersatzrecht zu beschäftigen und dazu zu publizieren. Von ihm stammt etwa das Werk Fragen der Schadensberechnung² (1995). In ZVR 2016/6 erschien der Aufsatz „Das Unterlassen der Benützung von Sicherheitseinrichtungen (Gurt, Helm, Schutzkleidung)“. Er kommentiert die §§ 1308 – 1227 ABGB in Schwimann, Taschenkommentar zum ABGB, zuletzt 3. Aufl 2015. Er ist auch Mitglied der Schriftleitung der ZVR sowie deutscher und schweizerischer Fachzeitschriften.
Hon.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler, Rechtsanwalt in Linz/Wien:
Die neuen Verwaltungsgerichte – praktische Erfahrungen eines Anwalts
- April 2016
Seit Anfang 2014 sind endlich die neuen Verwaltungsgerichte auf Bundes wie Landesebene aktiv. Nach über zwei Jahren können die beruflich mit Verfahren vor diesen Befassten schon recht gut beurteilen, wie sie sich in der Praxis schlagen und wie gut sie ihren wichtigen Rechtsschutzaufgaben nachkommen. Ein auch theoretisch ausgewiesener Praktiker konnte für einen Vortrag gewonnen werden.
Er verfasste ua (mit Ennöckl und N. Raschauer) einen Kommentar zum UVP-G (3. Auflage 2013). Schon in 4. Auflage erscheint „Die gewerbliche Betriebsanlage“ (hrsg. mit Stolzlechner und Wendl – auch online)!
Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU), Vorstand des Instituts für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik der JKU Linz:
Das Maßnahmenpaket der EU-Kommission zur Bekämpfung der Steuervermeidung auf Ebene der Unternehmen
- 3.Mai 2016
Der „Kampf“ gegen die aggressive Steuerplanung multinationaler Unternehmen ist in aller Munde. Am Oktober 2015 hat die OECD ihre insgesamt rund 2.000 Seiten umfassenden Abschlussberichte zum großen „Base Erosion and Profit Shifting“ Project (BEPS) abgegeben. Am 15. und 16. November 2015 wurde das Maßnahmenpaket der OECD auch von den Staats- und Regierungschefs der G20 gebilligt. Die Europäische Union war an diesen Arbeiten der OECD beteiligt und hat schließlich am 28. Jänner 2016 ein eigenes „Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuervermeidung“ vorgestellt, das weit über die von den Mitgliedstaaten (und auch Österreich) im Rahmen des OECD BEPS Projektes eingegangen politischen Verpflichtungen hinausgeht. Der Vortragende wirft einen kritischen Blick auf die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere jene im Rahmen einer Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken („Anti-BEPS-Richtlinie“).
Prof. Kofler (Jg. 1977) verfasste neben zahlreichen Kommentarbeiträgen ua die Werke „Die steuerliche Abschirmwirkung ausländischer Finanzierungsgesellschaften und ihre Durchbrechung aus österreichischer Sicht“ (2002), „Zuzug und Wegzug von Kapitalgesellschaften im Steuerrecht“ (2004) [gemeinsam mit D. Aigner/M. Tumpel], „Internationales Steuerrecht“ (2015) [gemeinsam mit S. Bendlinger/S. Kanduth-Kristen/F. Rosenberger]. Er ist Mitherausgeber und für das Steuerrecht zuständiger Schriftleiter der „GES – Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und angrenzendes Steuerrecht“.
Hon.-Prof. Dr. Helmut Hörtenhuber, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs:
Parteiantrag auf Normenkontrolle („Gesetzesbeschwerde“)
- 7.Juni 2016
Seit Anfang 2015 hat sich die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs durch die Schaffung ua des Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B VG samt Ausführungsregeln erheblich erweitert. Wie zu erwarten war, machen Parteien von Gerichtsverfahren ausgiebig von der neuen Rechtsschutzmöglichkeit Gebrauch.
Der Vortragende promovierte 1982 zum Dr. jur. an der Johannes Kepler Universität Linz; 1983 Eintritt in den oberösterreichischen Landesdienst; 1993 bis 2008 Leiter des Verfassungsdienstes des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung und Landtagsdirektor; seit 2009 Lehrtätigkeit an der JKU. Seit 2008, nominiert von der Bundesregierung, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes; wiederholt zum ständigen Referenten gewählt.
- Univ.-Prof.Dr. Wolfgang Brandstetter,Bundesminister für Justiz
Aktuelles aus dem Justizbereich
- 4.Oktober 2016
Seit 16. Dezember 2013 ist er im Amt. Seither ging eine Reihe von wichtigen Rechtsreformen „über die Bühne“. Aber auch für den Rest der Legislaturperiode sind weitere bedeutende Veränderungen im Justizrecht geplant, etwa die neue „Erwachsenenvertretung“. In Fortsetzung einer seit Bestehen der OöJG bestehenden Tradition kam auch der derzeitige Bundesminister für Justiz zu uns!
Im „Hauptberuf“ ist Dr. Brandstetter Ordinarius für Strafrecht und Strafprozessrecht an der WU Wien und auch Strafverteidiger (nicht Rechtsanwalt, wie in den Medien manchmal zu lesen ist).
Univ.-Prof. i.R. Dr. Gustav Wachter, Institut für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Rechtsinformatik der Universität Innsbruck
Bankgeheimnis und Arbeitsrecht
- November 2016
Mag es inzwischen auch durch diverse Reformen durchlöchert sein, das Bankgeheimnis nach § 38 BWG gibt es weiterhin. Auch Beschäftigte sowie sonst für Kreditinstitute tätige Personen dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Kunden … anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, nicht offenbaren oder verwerten. Somit ist das Geheimnis und seine Wahrung auch für das Arbeitsverhältnis der Bankmitarbeiter relevant.
Prof. Wachter war ua lange Vorstand seines Instituts und auch Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Er verfasste neben einer Vielzahl anderer Arbeiten zB das Werk „Kollektives Arbeitsrecht2“ (2014) und gab das Altersdiskriminierung, Jahrbuch 2015, heraus. Zuletzt gab er mit Reissner das Innsbrucker Jahrbuch zum Arbeits- und Sozialrecht 2016 heraus.
Univ.-Prof. Dr. David Leeb, Vorstand des Instituts für Staatsrecht und Politische Wissenschaften der JKU Linz
Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
- 6. Dezember 2016
Anfang 2014 haben die neuen Verwaltungsgerichte auf Bundes und Landesebene ihre Arbeit aufgenommen und damit die dramatischen Veränderungen im Verwaltungsverfahrensrecht in die Tat umgesetzt. Im Wesentlichen entscheiden sie über Bescheidbeschwerden. Von den Arten dieser neuen Kategorie von Entscheidungen, deren Rechtswirkungen, Inhalt und Form handelt der Vortrag.
Der Vortragende ist ua Mitautor von Hengstschläger/Leeb, AVG Großkommentar; Hengstschläger/Leeb, Grundrechte2 (2013); Hengstschläger/Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht5 (2014) und Janko/Leeb, Verwaltungsgerichtsbarkeit erater Instanz (2013).
2015
Dr. Eckhard Oberklammer, Mauthausen:
Geschichte der Gerichte in Oberösterreich
13.Jänner 2015
Die Gerichtsstrukturen sind im Laufe der Zeit, vom Mittelalter bis in die Gegenwart, immer wieder den rechtlichen und sozialen Gegebenheiten angepasst worden, manchmal revolutionär, manchmal schrittweise. Zuletzt erfolgte wiederum die Zusammenlegung von zehn Bezirksgerichten in Oberösterreich mit anderen im Laufe des Jahres 2013, man kann auch sagen, sie wurden aufgelöst.
(Univ.-Prof. Dr. Peter G. Mayr, Leiter des Instituts für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck:
10 Jahre Außerstreitgesetz aus der Sicht eines Universitätslehrers
- März 2015 – Vortrag entfiel wegen plötzlicher Erkrankung)
Dr. Julien Dubarry, LL.M. (Paris 1/Köln), Maitre de conférences en droit privé, Université Panthéon-Assas (Paris II), Laboratoire de droit civil:
Schadenersatz – Reformbemühungen in Frankreich – neue Wege auf alten Pfaden?
- März 2015(Johannes Kepler Universität – veranstaltet mit dem Institut für Zivilrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und dieser Fakultät der JKU Linz)
Univ.-Prof. Dr. Olaf Riss, JKU Linz, Wien:
Gewährleistung im Mietrecht – Aktuelles zur Zinsreduktion
- April 2015
Mit Beginn des Jahres 2015 trat nach langen Debatten darüber ‒ auch für Altverträge ‒ die knappe Wohnrechtsnovelle 2015 (BGBL I 2014/100) in Kraft, die ua die Erhaltungspflicht des Vermieters für mitvermietete Wärmebereitungsgeräte neu regelte.
Seit seiner 2004 approbierten Wiener Dissertation „Die Erhaltungspflicht des Vermieters“ hat der Vortragende vielfach zu mietrechtlichen Fragen publiziert, ua jüngst zur Bestandzinsminderung in der Festschrift Würth (2014) 115 ff. Zusammen mit dem Ersthrsg. kommentierte er die §§ 3, 4 und 6 MRG in Hausmann/Vonkilch, Ö. Wohnrecht³.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Janko, JKU Linz:
Der Hypo-Haircut und die Verfassung
- Mai 2015
Nach wie vor lastet der Hypo-Alpe-Adria-Skandal auf ganz Österreich, zuletzt gab es ein so genanntes „Moratorium“. Zunächst versuchte aber der Gesetzgeber im Vorjahr eine Entlastung durch das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG). Die Streichung eines Teils der Schulden scheint manchen verfassungsrechtlich bedenklich. Der VfGH hat zuletzt nicht in der Sache entschieden.
Der Vortragende ist Vorstand des Instituts für Staatsrecht und Politische Wissenschaften. Habilitiert hat er sich mit dem Werk „Gesamtänderung der Bundesverfassung“, das 2001 erschien. Er verfasste ua das Lehrbuch „Staats- und Verwaltungsorganisation“ (2014) und gab (mit Leeb) 2013 den Tagungsband „Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz“ heraus.
Vizepräsidentin des OGH iR Dr. Ilse Huber, St. Pölten:
Aktuelle Rechtsprechung zum Vertragsversicherungsrecht
- Juni 2015
Die Vortragende war bis Ende 2014 Vorsitzende des 7. Senats des OGH, des Fachsenats für diese Materie.
- Univ.-Prof.Dr. Peter Apathy,Vorstand des Instituts für Römisches Recht sowie Abteilungsleiter am Institut für Zivilrecht, JKU Linz:
Schwerpunkte der großen Erbrechtsreform
- Oktober 2015(Wirtschaftskammer, Wels)
Mit Anfang 2017 wird die größte Reform des Erbrechts seit 1811 in Österreich in Kraft treten. Schon in Geltung steht der neue § 750 Abs 2 ABGB, eine Änderung, die durch die EuErbVO bedingt war.
Der Vortragende ist seit 1977 ordentlicher Professor in Linz und ist – wenn man von seinen romanistischen Meriten einmal absieht – eine der wissenschftlichen Koryphäen des Zivilrechts, zumindest in Österreich. Von seinen Publikationen seien nur erwähnt die Kommentierung der §§ 531 – 796 ABGB in KBB, 4. Auflage (2014); Privatrecht VII. Erbrecht (2005); Hrsg. und Mitautor, Lehrbuch Bürgerliches Recht; mit Iro und Koziol, Bankvertragsrecht2.
Hon.-Profin. Dr.in Sonja Bydlinski, MBA, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Justiz, Wien:
Die neue Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- November 2015
(Mitveranstalter: Kepler-Society)
Als weiterer Schritt der Modernisierung unseres ABGB und zugleich als Abschluss der des Gesellschaftsrechts ist mit 1. Jänner 2015 die Reform des großteils über 200 Jahre nicht veränderten 27. Hauptstücks (BGBl I 2014/83) in Kraft getreten, wird allerdings uU noch länger nicht auf schon bestehende Gesellschaften angewendet.
Die Vortragende ist ua Mitautorin von S. Bydlinski/R. Fritz, GesbR-RG (2015); Krejci/S. Bydlinski/Weber-Schallauer, Vereinsgesetz 20022, Kurzkommentar (2009); S. Bydlinski/Potyka, GesRÄG 2011 (2011).
Univ.-Prof. Dr. Peter G. Mayr, Leiter des Instituts für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck:
10 Jahre Außerstreitgesetz aus der Sicht eines Universitätslehrers
- Dezember 2015
Am 1. Jänner 2005 trat das Außerstreitgesetz (BGBl I 2003/111) in Kraft. Zehn Jahre Arbeit mit und am Gesetz (mittlerweile mehrfach geändert) sind wohl ein guter Anlass für die Beurteilung des Erfolgs des so wichtigen, allzu lang diskutierten und vorbereiteten Gesetzes.
Wie kaum sonst jemand ist der Vortragende dazu prädestiniert. Aus seinem umfangreichen Oeuvre seien neben Kommentierungen (zB in Fasching/Konecny, ZPO², Rechberger, ZPO 4. Aufl) nur erwähnt die mit Fucik verfassten Lehrbücher: Das neue Verfahren außer Streitsachen, 3 Auflagen, und Verfahren außer Streitsachen (2013). Ganz neu ist: Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsrecht, herausgegeben von Czernich/Kodek/Mayr (2015)!
2014
Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Vorstand der Institute für Zivilrecht und für Umweltrecht der JKU Linz:
Neueste Entwicklungen im Umweltprivatrecht
- Jänner 2014
Unterschiedlichste Einflüsse von Nachbargrundstücken regen die Menschen auf. Das ist natürlich nichts Neues. Aber zuletzt sind wieder Fragen wie die Immissionsabwehr bei fehlender Parteistellung im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren, das Nebeneinander von Selbsthilferecht und Beseitigungsanspruch beim Überhang von Pflanzen sowie die Frage, wann Immissionen ortsüblich werden, in Diskussion.
Der Vortragende ist nicht nur Mitherausgeber der 3. Auflage des Klang-Kommentars, sondern hat darin auch die §§ 364, 364a und 364b ABGB bearbeitet. Weitere Werke ua Familienrecht, 5. Auflage (2013), Nachbarschaftrecht² kompakt (2011) und Schmerzengeld (2013).
Dr. Elisabeth Lovrek, Hofrätin des Obersten Gerichtshofs, Wien:
Aktuelle Rechtsprechung zum Exekutionsrecht
11. März 2014
Die Referentin ist seit geraumer Zeit Mitglied des für Exekutionssachen zuständigen Fachsenats des Obersten Gerichtshofs. Sie publizierte ua zum Zivilprozessrecht und zum Mietrecht, zB Kommentierung zum § 1 JN in Fasching/Konecny, Zivilprozessgesetze³; zu den §§ 237, 238, 560, 561 ZPO in Fasching/Konecny, Zivilprozessgesetze²; Autorin und Mitherausgeberin der Jahrbücher Zivilverfahrensrecht 2010, 2011; ist Mitherausgeberin der wobl; schrieb über Mietvertragsklauseln im Vollanwendungsbereich des MRG, Zak 2007/384 etc.
Ass.-Prof.in Dr. Helene Herda, Institut für Unternehmensrecht der JKU Linz:
GmbH light – die Reform der Reform
- April 2014
Erst im Jahr 2013 führte intensives Lobbying zur eher überhasteten und keineswegs allgemein befürworteten Einführung einer Billig-GmbH, von der Befürworter einen Gründerboom erwarteten. Als dieser anscheinend ausblieb, begann der Gesetzgeber alsbald zurückzurudern. Nach heftiger Diskussion liegt die Korrektur der Reform vor (BGBl I 13).
Die Referentin kommentierte Teile des UGB in Jabornegg/Artmann, UGB2; sie publizierte auch zu Gleichbehandlung, Gesellschafts- und Patentrecht.
Ass.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger, Institut für Zivilrecht der JKU Linz:
Naheverhältnis des Richters zum Prozessbevollmächtigten als Ausschließungsgrund?
- Mai 2014
Schon seit 1. Jänner 1991 ist die Bildung von Rechtsanwaltsgesellschaften zulässig, zehn Jahre später wurde der angestellte Rechtsanwalt eingeführt. Erst vor Kurzem wurde die Auswirkung dieser Reformen der RAO auf die Beurteilung der Ausgeschlossenheit (oder Befangenheit) von Richtern im Zivilprozess vom OGH behandelt (5 Ob 93/13g; 6 Ob 176/13w).
Der Vortragende dissertierte über „Verfahrenskoordination im Europäischen Insolvenzrecht“ (Manz 2010), er verfasste nach Aufsätzen zum Zivilprozess-, Insolvenz- und Zivilrecht ua „Die Zurechnung Dritter nach § 875 ABGB – Zugleich ein Beitrag zum Übermittlungsfehler des Erklärungsboten“, JBl 2012, 29 und 94.
Em. o. Univ.-Prof. Dr. Theodor Öhlinger, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien:
Der geplante Ausbau der direkten Demokratie
- Juni 2014
Seit geraumer Zeit wird in Österreich – auch nach den Erfahrungen mit zahlreichen letztlich fruchtlosen Volksbegehren und angesichts des Vertrauensverlustes in Politiker – vermehrt über die Einführung von wirksameren plebiszitären Instrumenten diskutiert. Vom Bundespräsidenten abwärts haben sich auch Gegner solcher Neuerungen zu Wort gemeldet.
Der Vortragende, geboren in Ried i. I., war von 1974 – 2007 Ordinarius für öffentliches Recht. Er verfasste ua das Lehrbuch Verfassungsrecht (zuletzt 2014 die 10. Auflage, zusammen mit Eberhard, die 1. – 8. Aufl. allein) und zum Thema des Vortrags „Direkte Demokratie, Möglichkeiten und Grenzen“, ÖJZ 2012, 1054.
- Univ.-Prof.Dr. Kurt Schmoller,Fachbereich Öffentliches Recht – Strafrecht der Paris Lodron Universität Salzburg:
Reform der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung?
- Oktober 2014
Nach der großen Reform des strafrechtlichen Vorverfahrens (StrafprozessreformG BGBl I 2004/19) wäre eine solche der Hauptverhandlung der nächste logische Schritt, über den sich schon viele Experten Gedanken gemacht haben.
Der Vortragende ist ua Mitautor von Kienapfel/Schmoller, Strafrecht BT2 II und III.
Mag. Dr. Johannes Fischer, Präsident des LVwG, Linz:
Das Oberösterreichische Landesverwaltungsgericht
- November 2014
Seit Anfang 2014 gibt es die elf neuen Verwaltungsgerichte. Die Erfahrung von nunmehr zehn Monaten Praxis erlaubt eine erste Beurteilung der Auswirkungen der Reform in der Praxis. Für eine solche Evaluierung bezogen auf jenes Gericht, das seinen Sitz mit unserem Verein teilt, ist niemand eher prädestiniert als dessen Präsident.
Der Vortragende ist ua Mitherausgeber und -autor des Handbuchs Fischer/Pabel/N. Raschauer, Verwaltungsgerichtsbarkeit (2014).
Rechtsanwalt DDr. Alexander Hasch, Linz:
Aktuelle Praxisfragen der österreichischen Privatstiftung
- Dezember 2014
(Mitveranstalter: Kepler-Society)
Das seit über 20 Jahren geltende Privatstiftungsgesetz stellt alle Beteiligten (wie Stifter, Begünstigte, Berater und Gerichte) vor viele Fragen, wie etwa die Bestellung und Abberufung des Stiftungsvorstands, die mögliche Verkürzung von Pflichtteilsberechtigten („Vermögensopfertheorie“), die auch mit dem Steuerabkommen wieder zunehmende Attraktivität der liechtensteinischen Stiftung. Das Gefühl, zunehmender (vor allem steuerlicher) Belastung lässt vermehrt Auflösungswünsche entstehen.
Vgl Urschitz: Stiftern droht die „Selbstenteignung“ (Die Presse 29. 10. 2014)
Der Vortragende, seit 1989 in die Rechtsanwaltsliste eingetragen, ist Univ.-Lektor, Fachautor und Partner der Hasch & Partner Anwaltsgesellschaft mbH. Diese wieder ist ua Herausgeberin des Kurzkommentars zum PSG² (2014). Zur Privatstiftung liegt ua vor Hasch/Wolfgruber, Die vorzeitige Abberufung des Stiftungsvorstands, ZfS 2012, 151.
2013
LStA Dr. Peter Barth, Bundesministerium für Justiz:
Die Reform des Kindschaftsrechts
- Jänner 2013
Am 13. November 2012 verabschiedete der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2012 (BGBl I 2013/15), das überwiegend mit 1. 2. 2013 in Kraft treten sollte. Es sollte neben einer Neuanordnung auch der gleich gebliebenen Normen des ABGB und der nunmehr kompletten Gleichstellung unehelich geborener Kinder ua die umstrittene Neuregelung bei der gemeinsamen Obsorge und eine „Liberalisierung“ des Namensrechts für Kinder bringen. Es ist gelungen einen maßgeblichen Legisten für eine Erläuterung der Neuerungen knapp vor diesem Termin zu gewinnen.
Dr. Herbert Hopf, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs:
Mobbing im Arbeitsrecht
- März 2013
Nicht nur über das Mobben an Schulen wird immer öfter berichtet. Es nehmen auch die Klagen von Arbeitnehmern über diskriminierende, ausgrenzende und zu Isolierung führende Behandlung am Arbeitsplatz zu. Der Vortragende, langjähriges Mitglied und nunmehr Vorsitzender dessen 9. Senats, ist ein besonderer Fachmann auf diesem Spezialgebiet.**)
*) Siehe jüngst etwa die E 9 ObA 131/11x.
**) Ua Mitautor (mit Smutny) des Werks „Ausgemobbt!“ (2. Aufl. Wien 2012).
Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer*), Leiter der Abteilung für Öffentliches Unternehmensrecht am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften der JKU Linz:
Darf die öffentliche Hand spekulieren
- April 2013
(Mitveranstalter: Kepler-Society)
Uns nicht nur geographisch nahe Gebietskörperschaften haben riskante Finanzgeschäfte abgeschlossen und – möglicherweise – hohe Verluste erlitten. Gespräche zwischen Bund und Ländern über einen Staatsvertrag, der derartigen Aktivitäten einen Riegel vorschieben sollen, sind im Gang. Ein Terminproblem und die spontane Zusage des schon länger auf unserem Wunschzettel stehenden Referenten machen es möglich, gerade jetzt etwas über die geltende Rechtslage zu erfahren.
*) Ua Publikationen zum Wirtschaftsrecht, Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsstrafrecht, zur Finanzmarktaufsicht, zur Bankenaufsicht, zum Datenschutz; weiters: UVP-G 2000 (mit Ennöckl, 2. Aufl 2006)
Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präsident des Obersten Gerichtshofs:
Der Grundrechtsschutz durch den Obersten Gerichtshof in Strafsachen
- Mai 2013
Die grundlegende Bedeutung der Grund- und Menschenrechte für jedermann wurde durch das Inkrafttreten der Charta der Grundrechte der Europäischen Union für deren Bereich erneut unterstrichen. Das gerichtliche Strafverfahren betreffen besonders die Art 47–50 der Charta, die zu Art 6 MRK hinzutreten. Zum Schutz der Grundrechte in solchen Verfahren ist in Österreich nach dem System des B-VG in letzter Instanz (noch?) der Oberste Gerichtshof berufen.
Abgesehen von zahlreichen anderen Publikationen ist der Vortragende bekannt als Mitherausgeber und -autor der Wiener Kommentare Höpfel/Ratz, StGB, und Fuchs/Ratz, StPO.
Prof. (em.) Dr. Bernd Rüthers, Universität Konstanz:
Verfassung und Methoden – Wer hat die Macht über das Recht?
- Mai 2013 (Johannes Kepler Universität)
Auf Initiative des Instituts für Zivilrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und dieser Fakultät der JKU Linz konnte der höchst renommierte deutsche Rechtswissenschafter für diesen Vortrag außer der Reihe unserer üblichen gewonnen werden.
Aus zahlreichen Publikationen (vor allem zum Arbeitsrecht) ragt die Habilitationsschrift „Die unbegrenzte Auslegung“ (über das Verhalten deutscher Juristen im Nationalsozialismus) heraus, die 2012 in 7. (!) Auflage erschien.
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Beatrix Karl, Bundesministerin für Justiz:
Aktuelle Themen der Justizpolitik
- Juni 2013
Es tat und tut sich viel in der Justizgesetzgebung, so manches ist für die Zukunft schon angekündigt, etwa größere Neuerungen in ABGB und StGB. Neue Aufgaben für die Gerichte stehen im Zuge der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit bevor. Nicht nur wegen der Obsorge neu scheint die Personalsituation angespannt zu sein. Werden n noch mehr Bezirksgerichte zusammengelegt? Nach mehr als zwei Jahren im Amt stellte sich die Frau Bundesministerin für einen Vortrag zur Verfügung.
- Univ.-Prof.Dr. Astrid Deixler-Hübner, Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht der JKU Linz:
Plus und Minus beim neuen Obsorgerecht
- Oktober 2013(Wirtschaftskammer,Wels, Dr.-Koss-Str. 4)
Seit 1. Februar ist das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 großteils in Kraft. Nach einer ersten Veranstaltung dazu am 15. 1. 2013 mit dem Legisten Dr. Barth scheint die Zeit reif für eine Evaluierung der doch weitreichenden Änderungen aus wissenschaftlicher Sicht.
Aus dem umfangreichen Oeuvre der Vortragenden:
Ganz aktuell und zum Thema Deixler-Hübner/Fucik/Huber, Das neue Kindschaftsrecht 2013 – Barth/Deixler-Hübner/Jelinek, Handbuch des neuen Kindschafts- und Namensrechts – Scheidung, Ehe und Lebensgemeinschaft (bereits in 11. Auflage!) – (mit Burgstaller) Kommentar Exekutionsordnung
Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel, Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs
Verwaltungsgerichtshofsverfahren neu
- November 2013(Oberlandesgericht Linz, Gruberstraße 20, Saal 30)
Im Zuge der umfassenden Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, in Kraft ab 1. Jänner 2014, kam es auch zu einer tiefgreifenden Änderung der Normen über das Verfahren vor dem VwGH.
Werke ua: Verwaltungsverfahrensrecht, (5. Auflage, mit Schulev-Steindl); Die österreichischen Verwaltungsverfahrensgesetze (12. Auflage, mit Zeleny); Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit (2013)
Generalprokurator iR Dr. Gottfried Strasser, Rechtsschutzbeauftragter, Wien:
Der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz
- Dezember 2013
Nach § 47a Abs 1 StPO hat der Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung besonderen Rechtsschutzes nach diesem Bundesgesetz … einen Rechtsschutzbeauftragten sowie die erforderliche Anzahl von Stellvertretern mit deren Zustimmung für die Dauer von drei Jahren zu bestellen.
Die nach § 47a StPO eingerichtete Institution des unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten (nicht mit dem nach § 91a SPG zu verwechseln) ist der Allgemeinheit kaum bekannt, aber ua für den Grundrechtsschutz bei besonders invasiven Ermittlungsmaßnahmen wie vieler Arten von Überwachung aber ungemein wichtig. Mit seinen drei Stellvertretern ist er ua für deren Prüfung und Kontrolle zuständig.
2012
Ao. Univ.-Prof. Dr. Christian Grafl, Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien
Gewaltkriminalität in Österreich – Mythos oder Realität
- Jänner 2012
Die mediale Resonanz von Gewaltdelikten vermittelt der Bevölkerung auch in Österreich oft den Eindruck, in einer von Gewalt geprägten Zeit zu leben. Ob diese Ansicht einer wissenschaftlichen Untersuchung Stand hält, erläuterte der führende Kriminologe, der in seinem Institut die Abteilung für Kriminologie leitet.
Publikationsliste s. http://strafrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_strafrecht_kriminologie/Grafl/CG/Publikationsliste_Grafl_Homepage.pdf_Grafl_Homepage.pdf
Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler, Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Universität Wien:
Aktuelles zum Verbot der Einlagenrückgewähr
- März 2012(in Wels)
- 52 AktG und § 82 Abs 1 GmbHG statuieren das von Betroffenen oft als störend empfundene, aber doch für die Gläubiger so wichtige Verbot. Das Spannungsverhältnis zu Ansprüchen aus Prospekthaftung war Gegenstand der Aufsehen erregenden E7 Ob77/10i.*)
Publikationen: Koppensteiner/Rüffler, GmbH-Gesetz³; weiters s http://unternehmensrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/inst_unternehmen_wirtrecht/Publikationen_Rueffler__0_04.pdf
*) Weiters s 6 Ob 132/10w. 7 Ob 35/10w.
DDr. Hubert Sickinger, Institut für Konfliktforschung *); Universität Wien
Politikfinanzierung – Schlüsselbereich der Korruptionsanfälligkeit
- April 2012
Gerade in den letzten Tagen und Wochen vor dem Vortrag standen die Konfliktfelder Korruption (Stichworte Untersuchungsausschuss, „Anfüttern“ und „gekaufte“ Gesetze) sowie Offenlegung von Parteispenden im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Neue Gesetze dazu waren eben in Vorbereitung. Was lag näher, als zu versuchen, einen gerade wegen seiner Arbeiten**) und beharrlichen Mahnungen zu einer transparenten Finanzierung der politischen Parteien bekannten Politologen und Juristen als Vortragenden zu gewinnen.
Der Vortragende ist Vizepräsident des Beirats von Transparency International – Austrian Chapter; http://www.hubertsickinger.com/Lebenslauf.htm
**) Poltikfinanzierung in Österreich (Wien 2009)
HR Dr. Hans Peter Zierl, Bezirkshauptmann i.R., Lasberg
Neues vom Heimaufenthaltsrecht
- Mai 2012
Die Lebenserwartung in Österreich steigt und damit auch die Zahl pflegebedürftiger Menschen. Ihrem Schutz in Heimen dient das HeimAufG aus dem Jahr 2004 (BGBl I 11). Zu diesem gibt es mittlerweile eine recht umfangreiche Rechtsprechung; zuletzt wurde das Gesetz mit der Ub-HeimAufG-Nov 2010 (BGBl I 18) geändert. Es trifft sich gut, dass einer der besten Experten*) auf diesem Rechtsgebiet zu unseren Vereinsmitgliedern gehört.
Zierl/Mayr/Maurer/Gepart, Pflegerecht in Heimen (2012); Zierl/Wall/Zeinhofer, Heimrecht I Heimaufenthaltsgesetz (2011); Zierl, Heimrecht – Heimvertragsgesetz, Heimaufenthaltsgesetz² (2004).
Mag. Harald Perl, Präsident des Asylgerichtshofs, Wien
Der Asylgerichtshof
- Juni 2012
Der Vortragende, der schon die Vorgängerinstitution, den Unabhängigen Bundesasylsenat, geleitet hatte, stellte eine in der österreichischen Verfassungslandschaft einzigartige Institution vor. Sie ist seit 2008 der für Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesasylamts in letzter Instanz zuständig.*) Auch wenn sich der Gerichtshof als relativ kurzlebig erweisen soll, kommt ihm gerade deshalb herausragende Bedeutung zu, weil aus ihm ab 2014 das neue Bundesverwaltungsgericht hervorgehen soll (Beschluss der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Nov 2012 im NR am 15. Mai 2012; verlautbart mit BGBl I 2012/51 am 5. 6. 2012!).
*) Art 129, 129c B-VG; s weiter http://www.asylgh.gv.at/
- Univ.-Prof. i.R.Dr. Dr. h.c. Helmut Koziol,Leiter des ECTIL, Wien
Beeinträchtigungen des Eigentümers ohne Beschädigung oder Sachentziehung: Eigentumsverletzung oder reiner Vermögensschaden?
- Oktober 2012
Prof. Koziol, der von 1967 – 1969 der erste Inhaber des Lehrstuhls für Privatrecht der damaligen Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz war, trug zuletzt bei uns am 15. Mai 1968 vor.
Neben dem schon legendären Koziol/Welser sei aus der unüberschaubaren Reihe seiner Veröffentlichungen nur auf das Standardwerk „Österreichisches Haftpflichtrecht“ (2. bzw 3. Auflage ) und auf „Grundfragen des Schadenersatzrechts“ (2010) hingewiesen.
Hon.-Prof. (Universität Graz) Dr. Roman Leitner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (LeitnerLeitner), Linz
Finanzstrafrecht – Herausforderungen an Legistik, Vollzug und Kriminologie. Subjektive Wahrnehmungen und Empfehlungen eines Praktikers
(Mitveranstalter: Kepler-Society)
- November 2012
Die seit 1. 1. 2011 geltende FinStG-Novelle 2010 sowie die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl I 51) bieten Anlass und Gelegenheit zu grundlegenden Gedanken über dieses für Wirtschaftstreibende wie Private wichtige Rechtsgebiet. Der Referent kann wie kaum jemand sonst die Vorzüge des erfahrenen Praktikers mit profunder Theorie vereinigen.
*) Publikationen: ua Leitner/Toifl/Brandl, Österreichisches Finanzstrafrecht³ (2008); Hrsg zahlreicher Sammelbände zum Finanzstrafrecht
Prof. Dr. Rudolf Keplinger, Landespolizeidirektion Oberösterreich, Linz
Die Polizeireform 2012
- Dezember 2012
Schon einige Jahre liegt die Zusammenlegung von Bundespolizei und -gendarmerie zurück. 2012 wurden auch die Polizeibehörden des Bundes grundlegend umstrukturiert und ihre Organisation gestrafft. So wurden zB die Sicherheitsdirektoren abgeschafft. Ein „Insider“ dieser Veränderungen gab einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
2011
Präsident des Rechnungshofs Dr. Josef Moser, Wien
Was der Rechnungshof bewirken kann
(Mitveranstalter: Kepler-Society)
- Jänner 2011
Die wesentliche Einrichtung für die Kontrolle der Gebarung vor allem der wichtigsten Gebietskörperschaften und damit der Effizienz der Verwaltung ist der dem Nationalrat unterstellte unabhängige Rechnungshof (Art 121 ff B-VG). Er ist unablässig dabei, diese Körperschaften zu prüfen und liefert detaillierte Berichte samt Verbesserungsvorschlägen, die auch in der Folge mehr oder weniger vollständig umgesetzt werden.
derstandard online 9. 12. 2010: An den Schulen mangelt es nicht nur in den PISA-„Disziplinen“ Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften. Auch bei der Bewegungserziehung gibt es nach vor Mängel, stellte der Rechnungshof (RH) in einer am Donnerstag veröffentlichten Follow-Up-Überprüfung fest.
Von den elf Empfehlungen, die der Rechnungshof (RH) nach einer Prüfung im Jahr 2008 veröffentlicht hatte, setzte das Volkstheater fünf vollständig und vier teilweise um.
Präsident des OLG Linz Dr. Alois Jung
Gerichtsbarkeit im Wandel
- März 2011
Zuletzt sind besonders die Staatsanwaltschaften, aber auch die Gerichte in den Medien und von manchen (Ex-)Politikern wiederholt sehr heftig kritisiert worden. Im Jahr 2009 war erneut die Ermordung einer Justizbediensteten in einem nicht bewachten Bezirksgericht zu beklagen. Auch die Sicherheitsfrage war neben wirtschaftlichen Gründen Anlass für den Referenten, mit Vorschlägen zur Strukturreform bei den Bezirksgerichten an die Öffentlichkeit zu treten.*) Seine Erfahrungen in der Justiz seit fast vier Jahrzehnten, nunmehr als für die Verwaltung der Gerichte in Oberösterreich und Salzburg Verantwortlicher, machten neugierig auf seine Ideen für die und seine Bewertung der „Gerichtsbarkeit im Wandel“.
*) http://derstandard.at/1295570603586/Oberoesterreich-Justiz-will-kleine-Bezirksgerichte-einsparen
Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer, Institut für Strafrechtswissenschaften der Johannes Kepler Universität
Die Umsetzung der StPO-Reform durch die Praxis: Ergebnis einer empirischen Analyse
- April 2011
Nach einer ersten Veranstaltung zum praktischen Erfolg der Reform des Vorverfahrens, die mit 1. 1. 2008 in Kraft trat, vor fast drei Jahren kamen wir auf das Thema zurück. Nach dem Kurzreferat der von Prof. Birklbauer mitverfassten Untersuchung*) stellten sich namhafte Fachleute der Praxis einer Podiumsdiskussion:
Dr. Rudolf Keplinger, Leiter des Landeskriminalamts Oberösterreich
Dr. Wolfgang Moringer, Rechtsanwalt in Linz
Dr. Rainer Nimmervoll, Richter des Landesgerichts Linz
Dr. Rainer Schopper, Erster Staatsanwalt, Linz
*) Alois Birklbauer, Barbara Starzer: „Die Rolle von Rechtsanwälten und Verteidigern im strafprozessualen Ermittlungsverfahren. Ergebnisse einer empirischen Untersuchung“ , in Anwaltsblatt, Nummer 3, Manz, Seite(n) 117, 3-2011
- Univ.-Prof. Dr. Sigmar Stadlmeier, Vorstand des Instituts für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Johannes Kepler Universität Linz
Die Libyenkrise und das Völkerrecht
- Mai 2011
Mit der Resolution 1973 vom 17. März 2011 richtete der Sicherheitsrat der UN zum Schutz der Zivilbevölkerung über Libyen eine Flugverbotszone ein.*) Sofort danach begannen die Luftwaffen verschiedener NATO-Staaten laufend die Truppen des Machthabers al-Gaddafi anzugreifen. Ein Ende der Kampfhandlungen ist mehrere Wochen später so wenig absehbar wie eine Kapitulation seines Regimes. Die offenbar nicht zum gewünschten Erfolg führenden Maßnahmen werfen neben politischen auch Fragen über deren völkerrechtliche Grundlagen und die Reichweite der Ermächtigungen der Resolution auf.
*) http://www.un.org/News/Press/docs/2011/sc10200.doc.htm#Resolution
- em. Univ.-Prof.Dkfm. Dr. Karl Vodrazka, früher Vorstand des Instituts für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen an der JKU Linz
Die Bewertung ganzer Unternehmen – Ein Überblick mit kritischen Anmerkungen
- Juni 2011
Nicht nur für Wirtschaftssachverständige, sondern auch für mit Unternehmensveräußerungen befasste Juristen verschiedener Berufsgruppen ist die Unternehmensbewertung relevant, für die anders als für Liegenschaften (LBG) keine gesetzliche Regelung, wohl aber Judikatur*) existiert. Ausgehend von einem Fachgutachten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder aus dem Jahr 2006 betonte der Vortragende den seiner Ansicht nicht ganz zu vernachlässigenden Substanzwert.
Prof. Vodrazka ist ua wirkl. Mitglied der Ö. Akademie der Wissenschaften u Mit-Hrsg. des Handbuchs Bilanz und Abschlussprüfung (Losebl. 2000). Neben seiner wiss. und lehrenden Tätigkeit wirkte er am Ö. Einheitskontenrahmen mit und verfasste „Aufsätze zur Donau“ (Linz 2009).
*) ZB VwGH 2006/15/10186; 97/15/0112, 2004/13/0050 (zu einem früheren Fachgutachten); s auch OGH 2 Ob 220/06a (Bewertung nach dem Fachgutachten lt. Gesellschaftsvertrag)
Festakt 200 Jahre ABGB – Evolution einer Kodifikation -Johannes Kepler Universität
- Oktober 2011
- Univ.-Prof.Dr. Peter Apathy, Stv. Vorstand des Instituts für Zivilrecht, JKU
200 Jahre ABGB – ein Rückblick
Hon.-Prof. Dr. Johannes Stabentheiner, LStA im BMJ, Honorarprofessor am Institut für Zivilrecht, JKU
Das Jubiläumsprojekt zur Modernisierung des österreichischen ABGB und das Europäische Vertragsrecht
Rechtsanwalt Dr. Josef Weixelbaum, Vizepräsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Linz
,Unser ABGB – Bewährte Klugheit mit Zukunft
Notar Univ.-Doz. Dr. Manfred Umlauft, Vizepräsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg, Dornbirn
Das ABGB und die Vermögensnachfolge von Todes wegen: Brennpunkt Pflichtteilsrecht
Senatspräsident des OGH Honorarprofessor Dr. Hansjörg Sailer, Obmann der OöJG, Institut für Zivilrecht, JKU
200 Jahre § 12 ABGB: Rechtssicherheit ohne stabile Entscheidungspraxis?
(Mitveranstalter: Institut für Zivilrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der JKU Linz, Präsident des Oberlandesgerichtes Linz, Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer, Notariatskammer für Oberösterreich)
Öff. Notar Dr. Gerhard Nothegger, Präsident der Notariatskammer, Wels
Notar in Zeiten der europäischen Integration
- November 2011
Das öffentliche Notariat ist eine der traditionsreichen Stützen des Rechtslebens unseres Landes. Als Gerichtskommissäre üben die Notare auch hoheitliche Funktionen aus. Sie müssen sich seit dem Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften aber auch am Gemeinschaftsrecht messen lassen. Erst jüngst*) entschied der EuGH, dass der Zugang zum Notariat nicht österreichischen Staatsbürgern vorbehalten werden darf. Der Vortragende schilderte seine persönlichen Erfahrungen, die unterschiedlichen Notarsformen in aller Welt und seine Einschätzung der zukünftigen Entwicklung.
*) 24. Mai 2011, C-47/08, 51/08, 53/08, 54/08, 61/08 und 52/08 (ua gegenüber Österreich).
Hofrat des VwGH Dr. Markus Thoma, Mitglied des Vorstands der Richtervereinigung, Wien
Die Schaffung von Verwaltungsgerichten in Österreich – ein Werkstattbericht
- Dezember 2011
Endlich sollte es tatsächlich Ernst werden mit der Schaffung von elf echten Verwaltungsgerichten! Wie man erfuhr, hatten sich Bund und Länder grundsätzlich geeinigt. Die neuen Gerichte sollten ua die Unabhängigen Verwaltungssenate, den Unabhängigen Finanzsenat, den Asylgerichtshof, und über 100 Kollegialbehörden (nach Art 133 Z 4 B-VG) *) ersetzen und damit das Gesicht des Rechtsstaats ganz wesentlich verändern sollen. Die epochale Reform würde auch Änderungen beim Zugang zum chronisch überlasteten VwGH mit sich bringen. Organisations-, aber auch dienstrechtliche Fragen, wie die Form der Richterausbildung, würden zu klären sein.
*) Etwa zahlreiche Disziplinarkommissionen (inklusive der OBDK), die Agrarsenate, den Umweltsenat und den Obersten Patent- und Markensenat etc, etc.
2010
Univ.-Prof. DDr. Georg Klingenberg, Institut für Römisches Recht der Johannes Kepler Universität Linz
Restitutionen: Ein historischer Vergleich
- Jänner 2010
Die durch die Enteignungen der NS-Zeit entstandene Restitutionsproblematik ist in jüngster Zeit wieder verstärkt ins Bewusstsein nicht nur der medialen Öffentlichkeit, sondern auch der historischen und juristischen Fachdiskussion gerückt.Die Rechtsprobleme, die sich im Zusammenhang mit Vermögensrestitutionen an zuvor verfolgte Personen (bzw deren Rechtsnachfolger) stellen, sind zeitlos. Wie schon ein Blick auf das römische Quellenmaterial zeigt, ist insbesondere ein Ausgleich zwischen dem Wiedergutmachungsbedürfnis und dem Verkehrsschutz nicht immer leicht zu finden.
Fünfzig Jahre Oberösterreichische Juristische Gesellschaft
- Februar 2010
Mit Bescheid vom 18. Dezember 1959 untersagte die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich die Bildung des Vereins „Linzer Juristische Gesellschaft“ nicht. Am 26. Februar 1960 entschied sie ebenso zur Änderung des Namens in „Oberösterreichische Juristische Gesellschaft“.
Bereits am 25. Februar 1960 hatte der Verein seine konstituierende Generalversammlung abgehalten. Diese wählte einstimmig den Vorsitzenden Rat des Oberlandesgerichts Linz Dr. Alois Müller zum Obmann und den Staatsanwalt Karl Hönschel sowie den Rechtsanwalt Dr. Fritz Müller zu seinen Stellvertretern.
SYMPOSION
Beschleunigung des Verfahrens und Schutz der Grundrechte
Zur Entwicklung des Verfahrensrechts in Österreich in den letzten 50 Jahren
13.30 Uhr: Begrüßung durch den Obmann Dr. Hansjörg SAILER
13.40 Uhr: Finanzverfahrensrecht (Univ.-Prof. Dr. Michael LANG, WU Wien)
14.40 Uhr: Verwaltungsverfahrensrecht (em. o. Univ.-Prof. Dr. Johannes HENGSTSCHLÄGER, JKU)
15.40 Uhr: Pause
15.50 Uhr: Zivilverfahrensrecht (o. Univ.-Prof. Dr. Walter H. RECHBERGER, Universität Wien)
17.00 Uhr: Strafverfahrensrecht (Univ.-Prof. Dr. Helmut FUCHS, Universität Wien)
FESTAKT
Landhaus, Linz, Landhausplatz 1, Steinerner Saal
19.00 Uhr: Einlass
19.30 Uhr: Musikalischer Auftakt*): G.F.Händel: Der Einzug der Königin von Saba
Begrüßung der Festgäste und einleitende Worte des Obmanns Dr. Hansjörg SAILER
Musik: W.A.Mozart: Andante aus dem Streichquartett KV 421 in d-Moll
Grußworte des Magistratsdirektors Univ.-Prof. Dr. Wolny in Vertretung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz Dr. Franz DOBUSCH
Grußworte des Landeshauptmanns von Oberösterreich Dr. Josef PÜHRINGER
Musik: Scott Joplin: New Rag
20.15 Uhr: Festrede des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Univ.-Prof. Dr. Gerhart HOLZINGER
„Die Verfassungsgerichtsbarkeit – Wesen, Funktion und aktuelle Fragen“
Landeshymne, anschließend Empfang des Landeshauptmanns Dr. PÜHRINGER
*) Quartett Ewald, Julia und Gregor Greslehner, Dieter Weiß
SCh Hon.-Prof. Dr. Georg Kathrein, Leiter der Zivillegislativsektion des BMJ *)
Neuerungen im Familienrecht
- März 2010
Gerade im Familienrecht wurden 2009 wieder mehrere bedeutende gesetzliche Änderungen durchgeführt. Der Vortragende behandelte ua die neue eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle, das 2. Gewaltschutzgesetz und das Kinderbeistand-Gesetz BGBl I 2009/137.
*) Neben seiner Tätigkeit im Ministerium ist der Vortragende Mitredakteur der ZVR und hat zahlreiche Publikationen verfasst, darunter ua: Hopf/Kathrein, Eherecht², Kommentierung des KSchG in KBB²; er ist jetzt auch Mitherausgeber der MGA ABGB37.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Eveline Artmann, Institut für Unternehmensrecht der JKU Linz
Rechtsfragen des Sparbuchs
- Mai 2010
Das Sparbuch ist der Österreicher nach wie vor beliebteste Anlageform. Immer wieder ist es daher auch Gegenstand höchstgerichtlicher Entscheidungen.*) Die Vortragende hat ua die §§ 52-60 in Jabornegg/Strasser, Aktiengesetz4, kommentiert und vielfach zum Gesellschafts-, Konzern-, Kartell- und Lauterkeitsrecht publiziert. Sie befasste sich schon wiederholt mit damit verbundenen Problemen.
*) 9 Ob 108/06g = ÖBA 2008/1468, 211 (Artmann); 4 Ob 22/07d = SZ 2007/74 = ÖBA 2008/1466, 206 (Artmann); 10 Ob 61/07d = SZ 2007/105 = ÖBA 2008/1467, 208 (Artmann); 5 Ob 138/09v
- Univ.-Prof.Dr. Dietmar Jahnel, Fachbereich öffentliches Rechtder Paris Lodron Universität Salzburg
Neuerungen durch die Datenschutzgesetznovelle 2010, insbesondere zur Videoüberwachung
- Juni 2010
Datenschutz wird in Zeiten der globalen Internetnutzung und der laufenden Zunahme der Speicherkapazitäten der Rechner immer wichtiger. Dazu kommt, dass wir uns schon allenthalben von Kameras beobachtet fühlen müssen oder zu unserem Schutz dürfen. Die neuen Entwicklungen machen auch immer wieder Änderungen des DSG 2000 erforderlich. Der Vortragende ist Verfasser eines umfassenden Werks zu diesem Gesetz (Handbuch Datenschutzrecht 2010). Weiters s seine Aufsätze: Zur Abgrenzung von öffentlichem und privatem Bereich im Datenschutzrecht, EDVuR 1990, 146; Das Datenschutzgesetz 2000. Wichtige Neuerungen, wbl 2000, 49; OGH: Kein Schutz von Unternehmensdaten nach dem DSG?, RdW 2005/244; Whistleblowing-Hotlines im Datenschutzrecht, ecolex 2009, 1028.
Priv.-Doz.in Mag.a Dr.in Lyane Sautner, Leiterin der Abteilung für materielles Strafrecht und Viktimologie des Instituts für Strafrechtswissenschaften an der JKU Linz
Paradigmenwechsel im Strafrecht: von der neuen Rolle des Opfers im Strafverfahren
- November 2010
Neben anderen wichtigen Veränderungen rückte die jüngste große Strafprozessreform den Schutz der Verbrechensopfer vom Rand des Strafprozesses näher an dessen Zentrum. Die Vortragende hat sich 2009 mit dem Werk „Opferinteressen und Strafrechtstheorien. Zugleich ein Beitrag zum restorativen Umgang mit Straftaten“ habilitiert und kann auf zahlreiche weiter Publikationen über Verbrechensopfer verweisen (s unter ihrem Namen in http://fodok.jku.at/fodok/suche.jsp).
Rechtsanwalt Dr. Peter Posch, Präsident der oö. Rechtsanwaltskammer
Aus dem Leben eines Rechtsanwalts (in Wels)
- November 2010
Zu den Anliegen unseres Vereins gehört es, das gegenseitige Verständnis der verschiedenen juristischen Berufsgruppen zu fördern. Wie wenige dazu berufen, über die Erlebnisse und Anliegen eines erfahrenen Rechtsanwalts, seine guten und schlechten Erfahrungen mit Klienten, Gerichten und Behörden mit rhetorischer Brillianz zu berichten, ist Dr. Posch, der auch dem Vereinsvorstand angehört.
Univ.-Prof. Dr. Gustav Wachter vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Wohn- und Immobilienrecht und Rechtsinformatik an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, außerdem Präsident der Tiroler Juristischen Gesellschaft
Alters- und Mehrfachdiskriminierung im österreichischen Arbeitsrecht
- Dezember 2010
Wenn auch langsam, so doch zunehmend treten die Probleme der Benachteiligung wegen vermeintlich zu geringen oder (öfter) zu hohen Alters ins Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit. Der OGH hat bisher Diskriminierung allerdings eher verneint (zB 9 ObA 131/05p; 9 ObA 38/07i).
Literaturhinweise: Gustav Wachter (Hrsg), Altersdiskriminierung Jahrbuch 2010, nwv-Verlag, Wien/Graz 2010;
Walter Obwexer, Der Vertrag von Lissabon: Neuerungen im Grundrechtsschutz unter besonderer Berücksichtigung der Altersdiskriminierung, in: Wachter (Hrsg), Altersdiskriminierung Jahrbuch 2010, 15 ff.
2009
Dr. Franz Fiedler, ehemaliger Präsident des Rechnungshofs und Vorsitzender des Österreich-Konvents, Wien
Die verschleppte Staatsreform
- Jänner 2009
(Mitveranstalter war der Absolventenverband der Johannes Kepler Universität, die Kepler Society)
Zumindest seit dem Beitritt unseres Landes zu den Europäischen Gemeinschaften ist die Notwendigkeit einer umfassenden Verwaltungsreform wie auch einer tiefgreifenden Erneuerung des Staatsgefüges überhaupt ein Dauerbrenner der über das Tagesgeschäft hinausgehenden innenpolitischen Diskussionen. Zu Beginn einer neuen Legislaturperiode gewinnt das Thema ungeachtet der fehlenden „Verfassungsmehrheit“ der neuen Regierung auch angesichts der wirtschaftlichen Lage noch an Dringlichkeit. Schon in den Jahren 2003 – 2005 arbeitete der breit angelegte Österreich-Konvent intensiv – aber nur mit Teilerfolgen – an einer grundlegenden Reform des Staates und der Verfassung.
Ao. Univ.Prof. Dr. Hubert Hinterhofer vom Fachbereich Öffentliches Recht/Straf- und Strafverfahrensrecht der Paris Lodron Universität Salzburg
Das neue Korruptionsstrafrecht – kriminalpolitische Notwendigkeit oder weit überschießende Kriminalisierung
- März 2009
Obgleich schon etwa ein Jahr in Kraft sind die durch das StRÄG verschärften Strafnormen über die „Korruption“ nach wie vor Grund von Aufregung und Sorge und auch auf Regierungsebene*) wieder in Diskussion. Sowohl auf der Seite der Privaten als auch auf der der „Amtsträger“ in Behörden und öffentlichen Unternehmen besteht Unsicherheit über die Grenzen der Strafbarkeit. Um so wichtiger ist eine kompetente Auslegung der neuen Regeln.
*) Regierungsprogramm – Kapitel Justiz E.10. (Zu finden unter http://www.bka.gv.at/site/cob__8539/3431/default.aspx)
Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka, vom Fachbereich Privatrecht der Paris Lodron Universität Salzburg
Immer wieder Rechtsprobleme mit Superädifikaten
- April 2009
Für den Vortrag konnten wir den namhaften Rechtslehrer, der sich schon seit Jahren immer wieder mit dem Bauen auf fremdem Grund befasst hat, gewinnen. Nicht jedes Bauwerk steht auch im Eigentum dessen, dem das Grundstück gehört. Das führt mitunter zu unliebsamen Überraschungen. Ungeachtet einer umfangreichen Judikatur gibt es auch heutzutage die im Titel angesprochenen Probleme.
Zur Biographie und den Veröffentlichungen des Vortragenden (neben Koziol/Welser I13) siehe http://www.uni-salzburg.at/portal/page?_pageid=140,707645&_dad=portal&_schema=PORTAL
Landeskriminaldirektor Dr. Rudolf Keplinger, Linz:
DNA-Spurensicherung noch zuverlässig?
- Mai 2009
Seit einigen Jahren beschäftigte das Phantom einer schwerstkriminellen Frau die Ermittlungsbehörden in Österreich und Deutschland. Jüngste Erhebungsergebnisse deuteten allerdings auf verunreinigte DNS-Spuren hin, wodurch sich der Verdacht, eine unheimliche Täterin treibe ungestört ihr Unwesen, in Luft aufzulösen scheint. Das bringt diese Art des Sachbeweises in Misskredit. Zu Unrecht wie uns der Vortragende anhand der Aufklärung dieses Kriminalrätsels, die letztlich seiner Dienststelle gelang, darlegte.
Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Johann Höllwerth, Wien:
Neues vom Grundbuchsrecht
- Juni 2009
Er stellte wichtige Änderungen durch die Grundbuchs-Novelle 2008 (BGBl I 100) und bemerkenswerte Entscheidungen des Höchstgerichts aus jüngster Zeit vor.
Bundesministerin für Justiz Mag.a Claudia Bandion-Ortner, Wien:
Die Justizpolitik in der laufenden Legislaturperiode
- Oktober 2009
Vorträge der amtierenden Bundesminister gehören von Anfang an zur Tradition unseres Vereins. Schon deren allererste Publikumsveranstaltung am 3. März 1960 beehrte uns der damalige Amtsinhaber Dr. Otto Tschadek mit einem Vortrag über die Strafrechtsreform.
Hofrat des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Gerhard Kuras, Wien:
Aktuelle arbeitsrechtliche Entscheidungen zu den Diskriminierungsverboten
- November 2009
Die Gleichheit vor dem Gesetz (siehe etwa Art 7 B-VG) ist heute für uns eine Selbstverständlichkeit. In den letzten Jahren wurde aber das Gebot der Gleichbehandlung vielfach auch Privaten gesetzlich auferlegt. In den Blickpunkt traten etwa Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts, der Religion oder des Alters, vor allem im Arbeits- und Dienstrecht. Darüber hatte der Oberste Gerichtshof mehrfach zu entscheiden. Unser Vortragender ist seit vielen Jahren Mitglied der arbeitsrechtlichen Senate des Obersten Gerichtshofs, Leiter dessen Evidenzbüros, Honorarprofessor der Universität Wien und als Fachautor an die Öffentlichkeit getreten.*)
*) Er ist ua Hrsg und Mitarbeiter des Handbuchs Arbeitsrecht (Losebl.) und verfasste Beiträge zu Mayer, Kommentar zu EU- und EG-Vertrag, Marhold/Burgstaller/Preyer, Kommentar zum AngG.
Erste Präsidentin des Oö. Landtags i.R. Angela Orthner
Ist die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer noch zeitgemäß?
- Dezember 2009
(Mitveranstalter war der Absolventenverband der Johannes Kepler Universität, die Kepler Society)
Für diesen Termin konnten wir eine der angesehensten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in unserem Bundesland, die am Ende dieser Legislaturperiode nach achtzehnjähriger Tätigkeit aus ihrem Amt geschiedene Erste Präsidentin des Oö. Landtags, Frau Angela Orthner, zu einem Vortrag über die angesichts unserer EU-Mitgliedschaft vermehrt in Zweifel gezogene*) Berechtigung einer eigenen Gesetzgebung auf Landesebene gewinnen. Wer wäre besser als sie geeignet, eine überzeugende Antwort auf die Frage zu finden.
*) Jüngst etwa John/Moser, Der Standard, 2.11.09, Erhard Busek, Der Standard, 15.11.09.
2008
Mag. Gert Weidinger, allg. beeideter u. ger. zertifizierter Sachverständiger, und Georg Beham, Linz:
„Forensische Technologien zur Aufklärung und Beweissicherung bei wirtschaftskriminellen Handlungen“
- Jänner 2008
Computerkriminalität ist längst nicht mehr etwas Exotisches und kann jeden treffen. Oft werden auch die PCs von Arbeitnehmern für zumindest rechtswidrige Zwecke verwendet. Die Aufklärung solcher Handlungen erfordert spezifische Kenntnisse und Vorsichtsmaßnahmen, die sowohl für mit Strafrecht als auch mit Arbeitsrecht Befasste von hohem Interesse sind.
Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Johannes-Kepler-Universität Linz:
„Vorschläge zur Erneuerung des österreichischen Eherechts“
- März 2008
Unser gutes altes ABGB steht knapp vor dem Eintritt in das dritte Jahrhundert seiner Geltung. Daneben ist auch das aus einer belasteten Epoche stammende – wenn auch mittlerweile mehrmals novellierte – Ehegesetz schon fast 70 Jahre in Kraft. Nicht nur deshalb gibt es Überlegungen, neben anderen Materien auch das gesellschaftspolitisch besonders umstrittene Eherecht zu refomieren. Der Vortragende, Leiter einer Abteilung des Instituts für Zivilrecht und Vorstand des Instituts für Umweltrecht an der JKU, wird seine wohl nicht völlig im „Mainstream“ liegenden Überlegungen dazu zu Gehör bringen, in welche Richtung die Erneuerung gehen soll.
Emer. o. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Rudolf Strasser, las aus seinem Erinnerungsbuch
,,Jurist in bewegten Jahren“
- April 2008
Herr Prof. Strasser, Jahrgang 1923, als erster Prorektor und Gründungsprofessor der Johannes-Kepler-Universität Linz sowie erster Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät eine ihrer prägenden Persönlichkeiten, durch Jahrzehnte Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht, ist neben vielem anderen allgemein bekannt als Verfasser von Standardwerken zum Arbeits-, Aktien- und Universitätsrecht. Näheres zu seiner Person im Internet unter www.arso.jku.at .
Univ.-Prof. Dr. Erich Wolny, Magistratsdirektor der Landeshauptstadt Linz:
,,Zeitgemäße Strukturen öffentlicher Verwaltung“
- Mai 2008
– skizziert am Beispiel der Stadt Linz. Näheres zum Vortragenden finden Sie unter www.linz.at/politik_verwaltung/6345.asp .
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Moringer und Erster Staatsanwalt Dr. Rainer Schopper, beide Linz:
„Die Strafprozessreform in der Praxis“
Podiumsdiskussion
- Juni 2008
Die tiefgreifendsten Änderungen des strafrechtlichen Vorverfahrens seit 1873 sind mit Jahresbeginn 2008 in Kraft getreten. Nach fünf Monaten schien es an der Zeit, die praktischen Erfahrungen mit der Vorverfahrensreform aus der Sicht der Anklagebehörde und der Verteidiger darzustellen.
Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Universität Wien:
„Vom Unterhaltsregress des Scheinvaters“
- Oktober 2008
Es geht um ein Thema, das immer wieder die Gerichte beschäftigt.*)**) Den getäuschten Zahlern ist nachzufühlen, dass sie die Aufwendungen für ihre „Kuckuckskinder“ zurück haben wollen. Dieser Wunsch macht weiterhin rechtliche Probleme, mit denen sich der Vortragende befasst.
*) Jüngst etwa 4 Ob 201/07y, 2 Ob 175/07k, 10 Ob 115/07w.
**) Aktuelle Artikel dazu: Eypeltauer, Zur Verjährung des Unterhaltsregressanspruchs des Scheinvaters gegen den wahren Vater, Zak 2008/455, 266 Ch. Huber, Wenn der „Vater“ gegen den Vater, Die Presse 2.9.2008; auch im Internet http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/410621/index.do
Emer. o. Univ.-Prof. Dr. Karl Spielbüchler, Johannes-Kepler-Universität, Linz:
„Dreißig Jahre Verfassungsgerichtsbarkeit in Österreich. Ein Erfahrungsbericht.“
- November 2008 (in Wels)
Das mittlerweile dienstälteste Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, Gosauer aus Abstammung und Überzeugung, gab einen Überblick über seine Tätigkeit und die Entwicklung des Gremiums während dieser langen Zeit.
Hofrat des OGH Dr. Manfred Vogel, Wien:
„Erste Rechtsprechung zur UWG-Novelle 2007“
- Dezember 2008
Am 12. Dezember des Vorjahres trat eine umfassende Änderung des nunmehr so bezeichneten Lauterkeitsrechts in Österreich in Kraft. Der Referent, langjähriges Mitglied des 4. Senats des Obersten Gerichtshofs, der für diese Materie zuständig ist, präsentierte – auch im Bild – die seither ergangene Rechtsprechung.
2007
Univ.-Prof. MMag. Dr. Barbara Leitl, Linz:
Zuteilung von Emissionszertifikaten
- o. Univ.-Prof. Dr. Hans Hoyer,Wien:
Praxisprobleme mit der Höchstbetragshypothek(in Wels)
Hon.-Prof. Dr. Irmgard Griß, Präsidentin des OGH:
Brauchen wir ein neues Schadenersatzrecht?
Univ.-Prof.in Dr.in Petra Velten, Linz:
Ein neuer Straftatbestand: Die beharrliche Verfolgung
Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr, Universität Salzburg/Wien:
Gedanken über ein gerechtes Steuersystem
Dr.in Maria Berger, Bundesministerin für Justiz:
Vorhaben im Bereich der Justiz
Dr. Alfons Zechner, Sen.Präs. des OGH:
Aktuelle Rechtsprechung zum Amtshaftungsgesetz
SChef iR Dr. Roland Miklau, BMJ, und Sen.Präs. des OLG Linz Dr. Wolfgang Aistleitner:
Das Ende des Untersuchungsrichters
(Podiumsdiskussion, mitveranstaltet von der Kepler Society)
„Das Strafprozessreformgesetz BGBl I 2004/19, das am 1. Jänner 2008 in Kraft treten wird, wurde in der von Dr. Miklau geleiteten Sektion des BMJ erarbeitet; es wird eine grundlegende Änderung des Vorverfahrens nach der StPO bringen, die dem Staatsanwalt, also einem weisungsgebundenen Organ der Justiz, in allen Fällen dessen Leitung überträgt. Der traditionelle unabhängige Untersuchungsrichter hat damit ausgedient. Dr. Aistleitner hat in diesem Jahr mit seiner Justiz-Theatergruppe „Das Tribunal“ die Problematik kritisch in seinem Stück „Dieser verfluchte Montesquieu“ behandelt. Auch wenn die Reform sicher kommen wird, scheint es doch gerechtfertigt, noch einmal an der Schwelle zur neuen Ära die mit der Reform verbundenen Fragen zu beleuchten.“
2006
Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Tumpel, Linz:
Systemwechsel bei der Entrichtung der UmsatzsteuerUniv.-Prof. Dr. Walter Berka, Salzburg:
- Grundrechtsschutz durch EuGH und EGMR – Konkurrenz oder Kooperation?
Dr. Wolfgang Kossak, Sen.Präs. des OLG Linz i.R (1. 6. 1937 – 26. 8. 2015):
Zivilrechtliche Neuerungen im Vereinsrecht
Dr. Michael Sachs, Präsident des Bundesvergabeamts:
Die Aufgaben des Bundesvergabeamts
Univ.-Prof. Dr. Herbert Wegscheider, Linz:
Grundfragen des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes
Univ.-Prof. DDr. Herbert Kalb, Vizerektor der JKU Linz:
Kultusgesetzgebung quo vadis? – die Anerkennung von Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich
Univ.- Prof. Dr. Meinhard Lukas, Linz, und a. Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch, Universität Wien:
Bestandverhältnisse im Einkaufszentrum – Miete oder Pacht?
(Podiumsdiskussion am Institut für Fernunterricht in den Rechtswissenschaften der JKU)
Dr. Anton Spenling, Hofrat des Obersten Gerichtshofs:
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht anhand ausgewählter Entscheidungen
2005
Univ.-Prof. Dr. Andreas Riedler, Linz:
Juristische Aus- und Fortbildung durch E-Learning
Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko, Linz:
Gesamtänderung der Bundesverfassung
Dr. Friedrich Fellinger, Hofrat des OGH (9. 4. 1956 – 9. 10. 2016):
Aktuelle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zum Sozialrecht (in Wels)
2004
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Walter Barfuß, Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde:
Die Bundeswettbewerbsbehörde
Dr. Eduard Pesendorfer, Landesamtsdirektor, Linz:
Neuerungen in der Verwaltung des Landes Oberösterreich
Dr. Dietrich Derbolav, Sen.Präs. des OLG Wien i.R.:
Reformbedarf beim Miteigentumsrecht des ABGB
Dr. Johann Rzeszut, Präs. des OGH und der OBDK:
Die rechtsprechende Gewalt und die künftige Bundesverfassung
Univ.-Prof.Dr. Peter Apathy, Johannes Kepler Universität Linz:
Probleme der Treuhand
Univ.-Prof.Dr. Susanne Reindl,Universität Wien:
Reform des strafprozessualen Vorverfahrens
Univ.-Prof.Dr. Astrid Deixler-Hübner,Johannes Kepler Universität Linz:
Die wesentlichen Neuerungen durch das neue Außerstreitgesetz
Univ.-Prof. Dr. Michael Lang, WU Wien:
Der Unabhängige Finanzsenat – eine Zwischenbilanz
2003
Hon.-Prof. Dr. Gottfried Korn, Rechtsanwalt in Wien:
Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz; sind Politiker wirklich vogelfrei?
U(niiv.-Prof. Dr. Heinz Keinert, Johannes Kepler Universität Linz:
Zum Kartellgesetz 2002
Univ.-Prof. Dr. Peter Mader, Salzburg, Präs. der Salzburger Juristischen Gesellschaft:
Aktuelle Rechtsfragen zur Bankgarantie
Mag. Stefan Geppert, Rechtsanwalt in Wien:
Corporate Governance
Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer, Johannes Kepler Universität Linz:
Aktuelle Fragen des Energierechts
Univ.-Ass. Dr. Meinhard Lukas, Johannes Kepler Universität Linz:
Generalunternehmer – Subunternehmer, aktuelle Probleme (in Wels)
o. Univ.-Prof.Dr. Dr.h.c. mult. Werner Ogris,Wien (9. 7. 1935 – 13. 1. 2015):
Reisen in der Rechtsgeschichte
Dr. Ernst Markel, Sen.Präs. des OGH, Präs. der Internationalen Richtervereinigung:
Richterliche Unabhängigkeit, gestern – heute – morgen
2002
22.1.: Rechtsanwalt Hon.-Prof. Dr. Kurt Heller, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, Wien:
Die Entwicklung der Grundrechte am Beispiel des Vereinigten Königreichs
(in Zusammenarbeit mit der rechtswiss. Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz)
- 3.: o. Univ.-Prof.Dr. Johannes Hengstschläger,Johannes Kepler Universität Linz:
Offene Fragen des Verwaltungsverfahrens
- 4.: Univ.-Prof.DDr. Walter Hauptmann,Universität Salzburg:
Probleme der Drogenpolitik
- 5.: Univ.-Prof. Dr. Christian Holzner, Johannes Kepler Universität Linz:
Familienbeihilfe und Unterhalt
- 6. a. Univ.-Prof.Dr. Alfred Burgstaller, Johannes Kepler Universität Linz:
Die Europäische Insolvenzverordnung
- 10.: o. Univ.-Prof.Dr. Heinz Krejci, Universität Wien:
Zur anstehenden Revision des HGB
- 11.: Hon.-Prof. HofratDr. Willibald Liehr, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, Wien:
Die Prüfung von Flächenwidmungsplänen durch den Verfassungsgerichtshof
- 12.: Univ.-Prof.Dr. Markus Achatz, Johannes Kepler Universität Linz:
Der Schadenersatz im Steuerrecht
2001
- 1. Univ.-Prof. Dr. Sigmar Stadlmeier, Johannes Kepler Universität Linz:
Rechtsprobleme der EU-Osterweiterung
- 3.: Univ.-Prof.Dr. Robert Rebhahn,Humboldt- Universität Berlin:
Das österreichische kollektive Arbeitsrecht aus rechtsvergleichender Sicht
- 4.: emer. Univ.-Prof.DDr. Franz Matscher,Wien/Salzburg:
Der Einfluss der EMRK auf das Zivilprozessrecht
- 5.: LStA.Dr. Werner Pleischl,Bundesministerium für Justiz, Wien:
Zur Reform des strafrechtlichen Vorverfahrens
- 6.: o. Univ.-Prof.DDr. Thomas Eilmansberger, Universität Salzburg (20. 4. 1961 – 8. 11. 2012):
Ausgliederung und Vergaberecht
- 10.: o. Univ.-Prof.Dr. Dr. h.c. Walter H. Rechberger, Universität Wien:
Zur Reform des Außerstreitrechts
- 11.: o. Univ.-Prof.Dr. Manfred Rotter, Johannes Kepler Universität Linz:
Rechtsprobleme bei Kernkraftwerken an der Staatsgrenze
2000
- 1.:FESTAKT ZUM VIERZIGJÄHRIGEN JUBILÄUMim Steinernen Saal des Landhauses
- Univ. Prof.Dr. Karl Korinek, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs, Wien
Der Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts auf das österreichische Rechtsleben
- 2.:Sekt.Chef Dr. Gerhard Hopf, BMJ, Wien
Neuerungen auf dem Gebiet des Familienrechts
- 4.: Univ.-Prof. Dr. Gustav Wachter, Universität Innsbruck
Zur unmittelbaren Anwendung der Betriebsübergangsrichtlinie in Österreich
- 5.: Dr. Matthias Neumayr, Richter des OLG Linz
Das Signaturgesetz
- 6.: o. Univ.-Prof. Dr. Marianne Roth, Universität Salzburg
Der Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention auf das österreichische Privatrecht
- 10.:RA Dr. Dieter Böhmdorfer, Bundesminister für Justiz, Wien
Aktuelle Vorhaben des Justizressorts
- 11.:Dr. Erwin Felzmann, Präsident des Obersten Gerichtshofs, Wien
Die Situation des OGH heute – besonders im Licht des Beitritts zur EU
- 11.: MR Univ.-Doz.Dr. Peter Quantschnigg, BM für Finanzen, Wien
Die Besteuerung von Stiftungen
1999
- 2.:o. Univ. Prof. Dr. Edith Tutsch-Bauer, Universität Salzburg
Gerichtsmedizin im Wandel der Zeit
- 3.: SL Botschafter Dr. Gregor Woschnagg, BM für Auswärtige Angelegenheiten, Wien
Die österreichische EU-Präsidentschaft
- 4.: o. Univ.-Prof. Dr. Manfred Burgstaller, Universität Wien
Zur Entwicklung des Strafrechts in Österreich seit 1975
- 5.: SL GenAnw iR Dr. Peter Reindl, Wien
Der Einfluss des EU-Rechts auf das österreichische Gewährleistungsrecht
- 6.: RA Dr. Herbert Hochegger, Wien
Erfahrungen mit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1975 und Ausblicke auf eine Reform des Insolvenzrechts (in Wels)
- 10.:em. RA Hon.-Prof. Dr. Rudolf Machacek, Mitglied des VfGH iR, Rechtsschutzbeauftragter, Wien
Erfahrungen und Eindrücke des Rechtsschutzbeauftragten mit der Rasterfahndung und dem großen Lausch- und Spähangriff
- 11.:em. o. Univ.-Prof. Dr. Reinhard Moos, Universität Linz
Aktuelle Probleme der Reform des Strafprozessrechts
- 11.: Univ.-Prof.Dr. Heinz Keinert, Universität Linz
Das neue Markenrecht
1998
- 2.:Dr. Oskar Tonkli, Richter des Bezirksgerichts Klagenfurt, Obmann der Kärntner Juristischen Gesellschaft
Die neuen Zeitmietverträge nach der Wohnrechtsnovelle 1997
- 3.: Univ.-Doz. Dr. Andreas Scheil, Universität Innsbruck
Probleme an der Nahtstelle zwischen verwaltungsbehördlichem und gerichtlichem Finanzstrafverfahren
- 3.:Univ.-Doz. Dr. Thomas Eilmansberger, Universität Salzburg/Brüssel (20. 4. 1961 – 8. 11. 2012):
Recht und Wirklichkeit bei Anwendung und Vollzug des EG-Kartellrechts
- 5.: Ass.-Prof. Dr. Helmut Böhm, Universität Salzburg
Konsumentenschutz im Bauträgervertragsrecht
- 6.: 3. Symposium „IUS 2000“Aktuelle Rechtsprobleme der Telekommunikation
(veranstaltet von sämtlichen Juristischen Gesellschaften Österreichs)
- Univ.-Prof.Dr. Bruno Binder, Universität Linz
Grundrechtsschutz vor Eingriffen in die Privatsphäre durch neue Medien
Dipl.-Ing. DDr. Walter J. Jaburek, Wien
Computer-Kriminalität
- Univ.-Prof.Dr. Peter Rummel, Universität Linz
Privat- und verfahrensrechtliche Aspekte des Telefax
- 10.:o. Univ.-Prof. Dr. Manfred Rotter, Universität Linz
Der EURO – ausgewählte Rechtsprobleme
- 11.:Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Pesendorfer, Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs
Die EU und die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs
- 11.: Univ.-Prof.Dr. Markus Achatz, Universität Linz
Grundzüge der Steuerreform 2000 – Ausblick und Bewertung
Vortragende bei der Oberösterreichischen Juristischen Gesellschaft vor 1998
1997
Prof. Dr. Alfred Haslinger, Rechtsanwalt in Linz (1924 – 26. 9. 2011) u. Dr. Wolfgang Kossak, Senatspräs. des OLG Linz (1. 6. 1937 – 26. 8. 2015):
Univ.-Prof. Dr. Heinz Keinert, Linz
Univ.-Doz. Dr. Silvia Dullinger, Linz
Dr. Peter Angst, Sen.präs. des OGH
Univ.-Doz. Dr. Astrid Deixler-Hübner, Linz
Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Linz
o. Univ.-Prof. DDr. Walter Barfuß, Rechtsanwalt in Wien
Gen.Anw. Dr. Hans-Valentin Schroll, Generalprokuratur
1996
- Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus,Linz
DI Dr. techn. Hermann Steffan,Linz/Graz
Univ.-Prof. Dr. Bea Verschraegen, LL.M., Bielefeld
Univ.-Prof. Dr. Robert Knöpfle, Regensburg
MR Dr. Michael Haas, BMfGuK
o. Univ.-Prof. Dr. Frank Höpfel,Wien
o. Univ.-Prof. Dr. Franz Zehetner, TU Wien
1995
Gen.-Anw. Dr. Peter Reindl, Sektionsleiter BMJ
Dr. Antonín Mokrý, Präs. des Obergerichts Prag
wHR Dr. Heinz Rechberger, Amt der Oö. Landesregierung
Hon.-Prof. Jürgen Goydke, Präs. des OLG Naumburg
o. Univ.-Prof. Dr. Heribert Franz Köck, Linz
o. Univ.-Prof. Dr. Rainer Sprung, Innsbruck
Univ.-Doz. Dr. Clemens Jabloner, Präs. des VwGH
Dr. Stephan Ruggenthaler, Rechtsanwalt in Wien
1994
Univ.-Ass. DDr. Thomas Eilmansberger, Salzburg (20. 4. 1961 – 8. 11. 2012):
Univ.-Prof. Dr. Herbert Hofmeister,Wien
Dr. Karl Mayrhofer, Hofrat des OGH
Dr. Viktor A. Straberger, Rechtsanwalt in Wels
Univ.-Prof. Dr. Peter Apathy, Linz
Univ.-Prof. Dr. Bernhard König, Innsbruck
Hon.-Prof. Dr. Herbert Steininger, Präs. des OGH
Univ.-Prof. Dr. Werner Ogris, Universität Wien (9. 7. 1935 – 13. 1. 2015):
1993
Univ.-Prof. Dr. Gunter Ertl, Senatspräs. des OLG Wien
Univ.-Prof. Dr. Günther Winkler, Wien
Dr. Peter Wrabetz, Rechtsanwalt in Wien
Univ.-Doz. Dr. Alfred Burgstaller, Linz
Univ.-Prof. Dr. Robert Rebhahn, Klagenfurt
Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Graz
Univ.-Prof. Dr. Rudolf Reischauer, Dekan der rechtswiss. Fakultät, Linz
HR Dr. Ernst M. Weiss, Richter des HG Wien
1992
wHR Dr. Hans Linkesch, Präs. des UVS für Oö.
Univ.-Prof. Dr. Hans Neuhofer, Wels
Univ.-Doz. Michael Lang, Wien
Univ.-Prof. Dr. Attila Fenyves, Graz
DI Dr. techn. Robert Lipa, Vöcklabruck, und DI Dr. techn. Hermann Steffan, Graz
Univ.-Prof. Dr. Günter Roth, Innsbruck
SChef Dr. Wolfgang Nolz, BMF
Uni.-Doz. Einhard Steininger, Linz
1991
22.1.: o. Univ.-Prof. Dr. Michael Schweitzer, Universität Passau:
Österreich und die EG – ausgewählte Probleme
5. 3. Dr. Gerhart Holzinger, Sektionsleiter des Verfassungsdienstes, BKA:
Zur gegenwärtigen Lage des österreichischen Verfassungsrechts
16. 4. o. Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger, Universität Wien:
Ein Menschenrecht auf Gesundheit?
7. 5. Dr. Gerhard Nothegger, öff. Notar, Rohrbach:
Das Erbrechtsänderungsgesetz 1989
Dr. Karl Mayrhofer, Richter des OLG Linz
Hon.-Prof. Univ.-Doz. Dr. Ludwig Adamovich, Präs. des VfGH
Dr. Hans Pfersmann, Rechtsanwalt in Wien (in Wels)
Dr. Nilolaus Michalek, Bundesminister für Justiz
Dr. Wolfgang Weiß, Rechtsanwalt in Linz
1990
Hon.-Prof. Univ.-Doz. Dr. Ludwig Adamovich, Präs. des VfGH
Univ.-Prof. Dr. Franz Zehetner, Linz
Univ.-Doz. Dr. Erich Wolny, Präsidialdir. Magistrat Linz
Prof. DDDr. W. E. Fthenakis, München
Univ.-Prof. DDr. Horst Wünsch, Graz
Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Linz
Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer,Universität Wien
Univ.-Prof. Dr. Franz Zehetner, Linz
1989
Dr. Peter Angst, Hofrat des OGH
MR Dr. Gerhard Hopf, BMJ
Dr. Hans Pfersmann, Rechtsanwalt in Wien (in Wels)
Univ.-Prof. DDr. Walter Barfuß, Rechtsanwalt in Wien
OSR Dr. Arthur Seipelt, Linz
Univ.-Doz. HR Dr. Wolfgang Pesendorfer, Landtagsdirektor, Linz
Univ.-Prof. DDr. Hans Georg Ruppe, Graz
1988
Dr. Josef Pichler, Senatspräs. des OLG Graz
MR Dr. Roland Miklau, Sektionsleiter, BMJ
Univ.-Doz. HR Dr. Wolfgang Pesendorfer, Landtagsdirektor
Dr. Heidelinde Blum, Rechtsanwalt in Wien
Univ.-Prof. Dr. Hans Joachim Schneider, Münster
Univ.-Prof. Dr. Dr. hc. mult. Fritz Baur, Tübingen
Dr. Egmont Foregger, Bundesminister für Justiz
1987
Mag. Dr. Gerhard Stadler, Verkehrsministerium
Univ.-Prof. Dr. Rainer Henn, Innsbruck
Dr. Hannes Mraz, Bundesgremialsekretär
Dr. Helmut Gamerith, Hofrat des OGH
Dr. Jörn Steindl, Bundesamt für Zivilluftfahrt
SChef Dr. Roland Loewe, BMJ
Univ.-Prof. DDr. Karl Wenger, Universität Wien
Univ.-Prof. Dr. Franz Zehetner, Linz
1986
Dr. Viktor A. Straberger, Rechtsanwalt
Univ.-Prof. Dr. Franz Zehetner, Linz
MR Dr. Leo Feitzinger, BMJ
MR Dr. Peter Reindl, BMJ
Hon.-Prof. Dr. Herbert Steininger, Hofrat des OGH
Hon.-Prof. Dr. Rudolf Hartmann, Präs. des OGH i.R.
Univ.-Prof. Dr. Peter Jabornegg, Linz
Univ.-Prof. Dr. Gerold Stoll, Universität Wien
1985
Univ.-Prof. Dr. Manfred Burgstaller und Univ.-Prof. Dr. Franz Császár,Universität Wien
Mag. Helmut Bouchal, Linz
Univ.-Prof. Dr. Bernhard König, Innsbruck
Dr. Helmut Türk, Botschafter, Wien
SChef Dr. Egmont Foregger, BMJ (in Wels)
Dr. Leopold Wurzinger, Präs. d. Obersten Gerichtshofs
1984
MR Dr. Herbert Ent, Sektionsleiter BMJ
Univ.-Prof. DDr. Helmuth Pree, Linz
MR Dr. Werner Wiesner, BMF
Dr. Alfred Fischer, Richter des OLG, Dr. Ernst Markel, Präs. der Vereinigung der ö. Richter, Univ.-Prof. Dr. Rainer Sprung, Innsbruck, w. HR Dr. Franz Starzer, stv. Landesamtsdirektor, öff. Notar Dr. Franz Steinacher, Linz, Univ.-Prof. Dr. Rudolf Strasser, Linz, Dr. Waldemar Wängler, Präs. d. Rechtsanwaltskammer für Oö.
1983
- 2.: Univ.-Prof. Dr. Klaus Zapotocky, Johannes Kepler Universität Linz:
Das Anliegen der Soziologie bei der Juristenausbildung
- 3.: Dr. Stephan Ruggenthaler, Rechtsanwalt, Wien:
Das Mediengesetz aus der Sicht des Rechtsanwalts
- 4.: OR Dr. Josef Menner, Johannes KeplerUniversität Linz:
Einsatz von EDV-Anlagen zur Auswertung von juristischen Texten
- 6.: Univ.-Prof.Dr. Erhard Mock,Salzburg
Österreichische Staatsidee und Verfassungsreform - 10.: o. Univ.-Prof.Dr. Rainer Sprung,Innsbruck
Rechtsprobleme des vollstreckbaren Notariatsakts - 11.: Senatspräsident des OLGDr. Franz Huber,Vors. der Landesgrundverkehrskommission, Linz
Aktuelle Probleme des oö. Landesgrundverkehrsrechts - 12.: Univ.-Prof.Dr. Peter Oberndorfer,Linz
Entwicklungstendenzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit
1982
Sektionschef Dr. Egmont Foregger, Bundesministerium für Justiz:
Das neue österreichische Medienrecht
- Jänner 1982
Dr. Dieter Derbolav, Richter des Oberlandesgerichts Wien:
Das neue Mietrechtsgesetz
- März 1982
Univ.-Doz. Dr. Herbert Wegscheider. Johannes Kepler Universität Linz:
Kausalitätsfragen im Umweltstrafrecht – Probleme des Ursachenzusammenhangs bei komplexen Umweltbeeinträchtigungen
- April 1982
1981
OLGR i.R. Dr. Hans Helmut Stoiber, Linz/Salzburg:
Naturschutz und Naturschutzrecht in Österreich
- Jänner 1981
- Univ.-Prof.Dr. Peter Apathy, Johannes Kepler Universität Linz:
Fragen des Ersatzes der Reparaturkosten nach der Beschädigung von Kraftfahrzeugen
- März 1981
- Univ.-Prof.Dr. Franz Matscher, Universität Salzburg:
Die Stellung des Beschwerdeführers im Verfahren nach der Europäischen Menschenrechtskonvention vor den Straßburger Instanzen
- April 1982
1980
11.3.: Univ.-Prof. DDr. Hans Walter Fasching, Universität Wien:
“ Schwerpunkte einer Reform des Zivilverfahrensrechts“
14.4.: Univ.-Doz. Dr. Heinz Keinert, Johannes Kepler Universität Linz:
“ Zur Anpassungsfähigkeit von Wechsel und Scheck an wirtschaftliche Bedürfnisse – dargestellt am Beispiel einer Zinsssatzklausel nach den Art 48 ff WG“
22.5.: Dr. Hans Jirkuff, Vizepräsident der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich:
“ Steuerfragen im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Familienangehörigen“
15.10.: Dr. Gerhard Stadler, Wien:
„Aktuelle Fragen des Datehschutzes“
28.10.: Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Universität Graz:
„Bemerkungen zu einer Reform des Verwaltungsstrafrechts“
18.11.: Prof. Dr. Franz Pallin, Präsident des Obersten Gerichtshofs i.R.:
„Rechtliche Aspekte einer Reform des Vergabewesens“
1979
- 1.: Univ.-Prof.Dr. Dr. h. c. Dr. Fritz Schwind, Wien:
„Das neue internationale Privatrecht Österreichs“
- 3.: OLGRDr. Dietrich Derbolav, Wien:
„Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 in der Praxis und Rechtsprechung“
- 3.: Univ.-Prof.Dr. Bernhard König, Innsbruck:
„Entwicklungstendenzen im Außerstreitigen Verfahren“ - 4.: Generalprokurator HonorarprofessorDr. Rudolf Hartmann, Wien:
„Die Rechtsprechung in Strafsachen – Kriminologische Aspekte,
Rechtssicherheit, Prävention“
- 5.: Univ.-Prof.Dr. Gerold Stoll, Wien:
„Die Auskunftspflicht und das Recht auf Auskunftsverweigerung gegenüber den Abgabenbehörden“
- 6.: Univ.-Prof.Dr. Bodo Börner, Köln:
„Die Bildung von Rechgsbegriffen“
- 6.: Univ.-Prof.Dr. Hans Hoyer, Wien:
„Aktuelle Fragen des Ehegüterrechts“
- 9.: MinRatDr. Peter Reindl, Wien:
„Die wichtigsten Bestimmungen des Komsumentenschutzgesetzes“
(Einführungsseminar) - 10.: Dr. Helmut Wildmoser, Rechtsanwalt in Linz:
„Gedanken zu einer Reform des Insolvenzrechts“
- 11.:Dr. Dietrich Rössler, Mitglied des VfGH, Rechtsanwalt in Wien:
„Aktuelle Fragen des Gebührenrechts“
1978
- 1.: w. HofratDr. Alois Renoldner, Linz:
„Wasserrecht und Liegenschaftsrecht“
- 2.: Univ.-Prof.DDr. Hans Georg Ruppe, Graz:
„Entwicklungstendenzen der gegenwärtigen österreichischen Abgabengesetzgebung“
- 3.:Dr. Klaus Strigl, Dipl.Psychologe, Linz:
„Psychologische Aspekte des Verkehrsunfalls“
- 5.: Univ.-Prof. Dr. h. c.Dr. Murad Ferid, München:
„Der Standort des internationalen Privatrechts in der Gesamtrechtsordnung“
- 6.: Univ.-Prof.Dr. Franz Bydlinski, Universität Wien:
„Das kaufmännische Bestätigungsschreiben in der Praxis“
- 10.: Dr. Hans Pfersmann, Rechtsanwalt in Wien:
„Betrachtungen eines Kritikers zur Rechtsprechung der Höchstgerichte in den letzten Jahren“ (erstmals in Wels!)
- 10.: VolksanwaltMag. Gustav Zeillinger, Wien/Salzburg:
„Die Volksanwaltschaft im Gefüge der Rechtsschutzeinrichtungen Österreichs“
- 11.: Generalprokurator i. R. HonorarprofessorDr. Viktor Liebscher, Wien:
„Ausgewählte Fragen des Wirtschaftsstrafrechts“
- 12.: Univ.-Prof.Dr. Fritz Schönherr, Universität Wien:
„Aktuelle Fragen des Kennzeichenrechtes“
1977
- 3.: HonorarprofessorDr. Wolfgang Sperl, Senatspräsident des OGH, Wien:
„Probleme der Pflichtteilsberechnung“
- 3.: Obersenatsrat Dr. Ernst Kubin, Magistratsdirektor, Linz:
„Aktuelle Probleme der Gemeinderechtsreform“
- 4.: Univ.-Prof.Dr. Heinz Zipf, Salzburg:
„Grundfrage der Strafbemessung im neuen Strafrecht“
- 5.: Univ.-Prof.Dr. Herbert Miehsler, Salzburg:
„Die europäische Menschenrechtskonvention und das öffentliche Recht (Praktische Gesichtspunkte mit Bedachtnahme auf das Verfahren vor den Verwaltungsbehörden)“
- 6.: HonorarprofessorDr. Theodor Veiter, Rechtsanwalt in Feldkirch:
„Das Volksgruppenrecht als elementarer Baustein einer Friedensordnung im Europa von morgen“
- 1 10.:Dr. Viktor Straberger, Rechtsanwalt in Wels:
„Fünf Jahre neues Kartellgesetz – Theorie und Rechtswirklichkeit eines Sozialpartnergesetzes“
- 11.: Univ.-Prof.Dr. Klaus Jarosch, Linz/Salzburg:
„Der Maßnahmenvollzug nach den §§ 21 bis 23 StGB im Licht der Erfahrungen der bisherigen Praxis“
- 12.: Univ.-Prof.Dr. Rudolf Welser, Wien:
„Haftungsprobleme bei der Ausübung des Wintersports“
1976
- 1.:o. Univ.-Prof.Dr. Diethelm Kienapfel, Johannes Kepler Universität Linz:
„Unrechtsbewußtsein und Verbotsirrtum“
- 2.:o. Univ.-Prof.Dr. Winfried Kralik, Universität Wien:
„Die Stellung der Zivilgerichte im Normenprüfungsverfahren (Gedanken zur
Verfassungsnovelle BGBl. Nr. 302/1975)“
- 3.:Univ.-Prof. Dr. Reinhard Moos, Universität Graz/Linz:
„Die vorsätzlichen Tötungsdelikte im neuen StGB“
- 4.:o. Univ.-Prof. Dr. Felix Ermacora, Abg zum NR, Universität Wien:
„Die Menschenrechtskommission“
- 5.:o. Univ.-Prof.Dr. Christian Bertel, Universität Salzburg/Innsbruck:
„Neues im Vermögensstrafrecht (Zueignungs- und Bereicherungsvorsatz bei Diebstahl; Veruntreuung und Unterschlagung; Raub; Abgrenzung der Vermögensdelikte zueinander; Prozeßbetrug)“
- 6.:w. HofratDr. Franz Starzer, Amt der oö. Landesregierung:
„Das Gesellschaftsrecht und die neue Gewerbeordnung“
- 10.:SektionschefDr. Egmont Foregger, Bundesministerium für Justiz:
„Medienrechtsreform“
- 12.:Dr. Christian Broda, Bundesminister für Justiz:
„Die Reform des § 55 Ehegesetz“
- 10.:Seminar „Verkehrssicherheit – Sehen – Fahrlässigkeit“, gemeinsam veranstaltet mit der Bundesinnung der Optiker
Prof. Dr. Berndt Gramberg-Danielsen, Hamburg :
„Augenärztliche Aspekte beim Verkehrsunfall“
Univ.-Prof. Dr. Erwin Hartmann, München:
„Sehen, Wahrnehmen und Erkennen im Straßenverkehr“
- Univ.-Prof. Dr. Diethelm Kienapfel, Johannes Kepler Universität Linz:
„Die Fahrlässigkeit nach dem StGB unter besonderer Berücksichtigung des Straßenverkehrs“
Generalanwalt Dr. Walter Melnizky, Vizepräsident des ÖAMTC, Generalprokuratur:
„Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Fahrlässigkeit im Straßenverkehr“
_________________________
1975
- 2.:MinRDr. Herbert Ent, Bundesministerium für Justiz:
„Neue Entwicklungen auf dem Gebiet des Kindschaftsrechtes (mit besonderer Berücksichtigung des Entwurfes eines Bundesgesetzes über die Unterhaltsbevorschussung)
- 3.:Dr. Wolfgang Lotheissen, Generalprokurator:
„Die Schuldformen des neuen StGB aus der Sicht eines Praktikers“
- 4.:Univ.-Prof.Dr. Peter Leisching, Universität Innsbruck:
„Die Zusammenarbeit zwischen den Rechtsfakultäten der Universitäten Innsbruck und Padua (Versuche einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit besonderem Bezug auf Südtirol)“
- 6.:Hon.-Prof.Dr. Friedrich Krzizek, Hofrat des VwGH i.R.:
„Rechtsprobleme der Zweitwohnung“
- 10.: o. Univ.-Prof.Dr. Gerold Stoll, Universität Wien:
„Das Verhältnis des Steuerrechtes zum bürgerlichen Recht“
- 11.:Univ.-Prof. Dr. Karl Spielbüchler, Mitglied des VfGH, Johannes Kepler Universität Linz:
„Überflüssiger Eigentumsvorbehalt? (Zur neuesten Auslegung des § 1063 ABGB)“ (JBl 1977, 296)
- 12.:Univ.-Prof.Dr. Walther Kastner, Universität Wien:
„Gedanken zur Verstaatlichung“ (JBl 1976, 225)
1974
- 2.:LGR Dr. Helmut Hubner, Linz:
„Änderungen im allgemeinen Teil des Strafrechts“
- 3.:Dr. Viktor Liebscher, Generalprokurator:
„Die Struktur des neuen internationalen Strafrechtes (Kollisionsrechtliche Bestimmungen im StGB)“
- 4.:o. Hochschulprof.Dr. Diethelm Kienapfel, Johannes-Kepler-Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Linz:
„Die Problematik der unechten Unterlassungsdelikte“
- 5.:Univ.-Prof. Dr. Heinrich Kipp, Universität Innsbruck:
„Die Intervention im heutigen Völkerrecht“
Gemeinsam mit dem Institut für Strafecht und Strafprozessrecht der Johannes-Kepler-Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Linz (Vorstand o. Univ.-Prof. Dr. Diethelm Kienapfel):
- 5.:Univ.-Prof. Dr. Hans Göppinger, Universität Tübingen:
„Soziale Auffälligkeiten bei wiederholt Vorbestraften – Ergebnisse einer Untersuchung an Häftlingen und Vergleichspopulation“
- 6.:Hochschulprof.Dr. Wolfgang Bauerreiß, Johannes-Kepler-Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Linz:
„Aktuelle Fragen der Kraftfahrversicherung (Spalttarif, Rentenansprüche, Kostenersatz, Menschenrechtskonvention)
- 10:LGRDr. Dieter Derbolav, Wien:
„Die Mietengesetznovelle 1974 – und was daraus wurde“
- 12.:Dr. Karl Kohlegger, Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck:
„Die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe im Rahmen der Gesamtreform des Familienrechtes“
1973
- 2.:o. Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Fritz Schwind, Vorstand des Instituts für Rechtsvergleichung, Wien:
„Gedanken zum Entwurf eines österreichischen Gesetzes über das internationale Privatrecht“
- 3.:Generalanwalt Dr. Walter Melnizky, Generalprokuratur:
„Fragestellung und Rechtsbelehrung im Geschwornengerichtsverfahren“
- 4.:Univ.-Prof.Dr. Manfred Burgstaller, Universität Wien/Linz:
„Das Fahrlässigkeitsdelikt“
- 5.:Hon.-Prof.Dr. Wolfgang Sperl, Hofrat des Obersten Gerichtshofs:
„Zum Gesetzesentwurf über die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe“
- 6.:Univ.-Doz. DDr. Leo Reisinger, Wien:
„Rechtsinformatik – Die Möglichkeiten der Anwendung des Computers im Rechtsleben“
- 10.: Univ.-Prof.Dr. Roland Graßberger, Universität Wien:
„Die Auswertung photographischer Aufnahmen des Tatortes, besonders nach Verkehrsunfällen“
- 11.: LGRDr. Dieter Derbolav, Wien:
„Mietrecht auf neuen Wegen (Gedanken zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Änderung mietrechtlicher Vorschriften und über Mietzinsbeihilfen)“
- 12.:Hochschulprof.Dr. Ludwig Fröhler, Johannes-Kepler-Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Linz:
„Verfassungsrechtliche Aspekte der Ersatzpflicht bei planungsrechtlichen Eingriffen in das Eigentum“
1972
- 1.:Univ.-Prof.Dr. Friedrich Nowakowski, Universität Innsbruck:
„Das System der Tagesbußen“ (ÖJZ 1972, 197)
- 2.:Dr. Christian Broda, Bundesminister für Justiz, Abg. zum Nationalrat:
„Schwerpunkte der großen Strafrechtsreform“
- 3.:MR Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich, Bundesministerium für Justiz:
„Automatisierung im Grundbuch“
- 5.: Univ.-Prof.Dr. Karl Larenz, Universität München:
„Die Vereinsstrafe“
- 6.:Univ.-Prof. Dr. Theo Mayer-Maly, Universität Salzburg:
„Dogmatik und Interessenwertung im Kaufrecht“ (ÖJZ 1973, 197)
- 10.:Hochschulprof.Dr. Peter Rummel, Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Linz:
„Treu und Glaube im österreichischen Privatrecht“
- 11.:MinRDr. Alexander Kranich, Bundesministerium für Finanzen:
„Probleme der Mehrwertsteuer“
- 12.:Univ.-Prof.Dr. Hans R. Klecatsky, Bundesminister für Justiz a.D.; Innsbruck:
„Brauchen wir heute noch eine verfassungsgerichtliche Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit? – Probleme und Bedeutung des Art. 144 B-VG“ (ÖJZ 1973, 113)
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Vorträge, veranstaltet in Gemeinschaft mit dem Institut für öffentliches Recht und politische Wissenschaften (Vorstand Prof. Dr. Herbert Schambeck) bzw dem Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen (Vorstand Prof. Dr. Hugo J. Hahn) der Johannes-Kepler-Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Linz:
- 11. 71: Prof.Dr. F. A. MannLL.D., London:
„Der angebliche Grundsatz der Unanwendbarkeit ausländischen öffentlichen Rechts“
- 1. 72:Dr. Henri Guisan, Leiter des Rechtsbüros der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Basel:
„Die Zusammenarbeit der Zentralbanken in der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich“
- 4.:emer. Univ.-Prof.Dr. Dr.h.c.mult. Alfred Verdroß, Universität Wien:
,,Die Menschenrechte und ihr internationaler Schutz“
- 4. :GeneraldirektorDr. Joseph Dach, Delegierter des Verwaltungsrates der Lavoro Bank AG, Zürich:
„Der Euro-Währungsmarkt“
- 10.:Dipl.-Kfm. Bernhard Dorn, Rechtsanwalt, Fürth (Bayern):
„Zum Wirtschaftsrecht internationaler Versandhandelsunternehmen“
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1971
- 1.:o. Univ.-Prof.Dr. Dr.h.c. Fritz Schwind, Vorstand des Instituts für Rechtsvergleichung, Wien:
„Neue Tendenzen im Familienrecht“
- 2.:o. Hochschulprof.Dr. Diethelm Kienapfel, Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Linz:
„Frühabortus und Strafrecht (Strafrechtliche Probleme der Schwangerschaftsunterbrechung)“ (JBl 1971, 175)
- 3.:MinRDr. Egmont Foregger, Bundesministerium für Justiz:
„Erste Bilanz des Strafvollzugsgesetzes“
- 4.:Univ.-Doz. Dr. Karl Korinek, Wien – Salzburg:
„Die paritätische Kommission für Lohn- und Preisfragen als rechtliches Problem“
- 5.:Dr. Martin Baring, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Berlin:
„Justiz und Verwaltung – einst und jetzt“
- 6.: Univ.-Prof.Dr. Hans Spanner, Universität München:
„Gegenwartsprobleme des Bundesstaates“
- 10.:Univ.-Prof.Dr. Dr.h.c. Hans Schima, Universität Wien: „Wie können im Zivilprozeß die Aufgaben des erstinstanzlichen Verfahrens am besten bewältigt werden?“
- 12.:Univ.-Doz. Dr. Klaus Jarosch, Linz:
„Moderne Gesichtspunkte bei der Beurteiung von Verletzungen im Zivil-, Straf- und Sozialrecht“
1970
- 1.:DDr. Richard Büche, Generaldirektor der Allgemeinen Sparkasse, Linz:
„Aktuelle Währungsfragen (besonders die Auswirkungen der DM-Aufwertung auf Österreich“
- 2.:w. HofratDr. Karl Zechenter, Sicherheitsdirektor für OÖ i.R., Lehrbeauftragter an der Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Linz:
„Rauschgiftsucht – Probleme in der Welt und in Oberösterreich“
- 3.:o. Univ.-Prof.Dr. Gerold Stoll, Universität Wien:
„Die unterschiedlichen einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen
der Veräußerung von Gegenständen des Betriebs- und des Privatvermögens“
- 4.:Dr. Alfred Rochowanski, Präsident des Landesgerichts Linz:
„Praktische Fragen des oberösterreichischen Grundverkehrsrechts“
- .5.:Prof.Dr. Gerhard Müller, Präsident des Bundesarbeitsgerichtes, Kassel:
„Rechtsschöpfung durch Rechtsprechung“
- 6.:RechtsanwaltDr. Franz Schneider, Präsident der Wiener Juristischen Gesellschaft:
„Rechtsprobleme bei einer Annäherung Österreichs an die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“
- 10.:Dr. Willibald Frint, Direktor der Creditanstalt, Wien:
„Das Strukturverbesserungsgesetz in der Praxis“
- 11.: Hochschulprof.Dr. Marianne Meinhart, Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Linz:
„Probleme der rechtlichen Behandlung des römischen Kindes“
(erster juristischer Vortrag einer Frau)
- 12.: Hochschulprof.Dr. Hugo J. Hahn, Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Linz:
„Österreich in internationalen Organisationen“
1969
- 1.: Univ.-Prof.Dr. Rudolf Ostheim, Universität Salzburg:
„Die deliktische Haftung juristischer Personen im österreichischen Privatrecht“
- 2.: o. Univ.-Prof.Dr. Gerhard Stoll, Universität Wien:
„Die Gesellschaft m.b.H. und Co. KG in steuerlicher Sicht“
- 3.: Univ.-Prof.Dr. Rainer Sprung, Universität Innsbruck:
„Konkurseröffnung und Rechtsmissbrauch“
- 3.: Dr. G. S. Anaschkin, Vorsitzender der strafrechtlichen Abteilung des Obersten Gerichtshofes der UdSSR, Moskau:
„Die Rechtsprechung der Gerichte in der Sowjetunion“
- 4.: DozentDr. Jaroslav Charvat, Richter am Obersten Gerichtshof der CSSR, Prag:
„Tendenzen der Rechtsentwicklung, insbesondere des Zivilrechtes, in der CSSR“
- 5.: Univ.-Prof.DDr. Hans W. Fasching, Universität Wien:
„Einheitlichkeit der Judikatur und Bindungsfreiheit des Richters (erörtert an Hand des Gesetzes über den Obersten Gerichtshof)“
- 6.:Dr. Wolfgang Sperl, Hofrat des Obersten Gerichtshofs:
„Das Unterhaltsrecht im Lichte der sozialen Entwicklung“
- 10.: Min.-Sekr.Dr. Paul Twaroch, Bundesministerium für Bauten und Technik:
„Reformbestrebungen in der Bauverwaltung des Bundes“
- 11.:Dozent SektionsratDr. Walter Schwarz, Bundesministerium für soziale Verwaltung:
„Die Einwirkung des Arbeitnehmerschutzrechtes auf das Arbeitsverhältnis“
- 12.: Hochschulprof.Dr. Herbert Schambeck, Mitglied des Bundesrates, Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Linz:
„Österreichs Wirtschaftsstaat und seine rechtliche Kontrolle“
1968
- 1.: Dr. Wolfgang Sperl, Hofrat des Obersten Gerichtshofs:
„Wert und Gefahr der Vorentscheidung und ihrer Publikation“
- 2.: Univ.-Prof. Dr. Franz Bydlinski, Universität Wien:
„Die allgemeinen Geschäftsbedingungen im Privatrecht“
- 2.: Univ.-Prof.Dr. Hans R. Klecatsky, Bundesminister für Justiz:
„Die Neugestaltung des Gnadenrechtes“
- 3.:Univ.-Prof.Dr. Rainer Sprung, Universität Innsbruck:
„Strukturfragen im Zivilprozess“
- 4.: Hochschulprof.Dr. Hermann Eichler, Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Linz:
„Das Gesetz“
- 5.:Hochschulprof. Dr. Helmut Koziol, Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Linz:
„Eigentumsvorbehalt und Sachbeschädigung durch Dritte“
- 6.:Univ.-Prof.DDr. Horst Wünsch, Universität Graz:
„ Die Gesellschaft mbH & Co KG“
- 10.: Dr. Hermann Hiltsch, Senatspräsident des OLG Wien:
„Die Entwicklung des Schadens- und Haftungsbegriffs im Verkehrsrecht“
- 11.:GeneralanwaltDr. Wolfgang Lotheissen, Generalprokuratur, Wien:
„Probleme der strafrechtlichen Repression bei Verkehrsunfällen“
- 12.: Univ.-Prof.Dr. Heinrich Mayrhofer, Universität Salzburg:
„Erweiterungsformen des Eigentumsvorbehalts und der Sicherungsübereignung“
1967
- 1.:Univ.-Prof. Dr. Theo Mayer-Maly, Universität Salzburg:
„Pressefreiheit, Pluralismus und Arbeitsrecht“
- 2.: Univ.-Prof. Dr. Fritz Schwind, Vorstand des Instituts für Rechtsvergleichung, Wien:
„Die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen in Österreich“
- 3.: MinR Dr. Wolfgang Doleisch, BM für Justiz, Wien:
„Die Problematik des Vollzuges von Freiheitsstrafen“
- 6.:Univ.-Prof. Dr. Hans Spanner, Universität München:
„Verfassungsgerichtsbarkeit – Demokratie – Rechtsstaat“
- 11.: OPRDr. Josef Koller, BPDion Linz:
„Das Kraftfahrgesetz 1967″
- 12.: Univ.-Prof.Dr. Theo Mayer-Maly, Universität Salzburg:
„Schadenersatz und Gebrauchsentbehrung?“
1966
Prorektor Univ.-Prof. Dr. Rudolf Strasser, Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Linz:
„Die Friedenspflicht im Kollektivvertragsrecht“
Dr. (habil.) Klaus Jarosch, Landessanitätsinspektor und ger. beeid. Sachverständiger, Linz:
„Neue gerichtsmedizinische Erkenntnisse über Agonie und Todeszeitbestimmung“
Hochschulprof. Dr. Erich Bodzenta, Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Linz:
„Entwicklungstendenzen der modernen Industriegesellschaft“
Sektionsrat Dr. Alfred Philipp, BM für Finanzen, Wien:
„Die Mehrwertsteuer (Vor- und Nachteile einer grundlegenden Umsatzsteuerreform)“
Univ.-Prof. Dr. Fritz Schwind, Vorstand des Instituts für Rechtsvergleichung, Wien:
„Gedanken zu einer Kodifikation des Internationalen Privatrechtes in Österreich“
Generalanwalt Dr. Viktor Liebscher, Generalprokuratur:
„Die Ausstrahlung der Menschenrechtskonvention auf die österreichische Rechtsordnung“
Dr. Rudolf Hartmann, Hofrat des Obersten Gerichtshofs:
„Das österreichische Pressegesetz und die gegenwärtige presserechtliche Situation in Österreich“
Hochschulprof. Dr. Wolfgang Bauerreiß, Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Linz:
„Die Aktienrechtsreform in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich“
1965
Dr. Klaus Jarosch, Landessanitätsinspektor und ger. beeid. Sachverständiger, Linz:
„Probleme der modernen Kriminalpsychologie“
Hofrat Dr. Ernst Koref, Altbürgermeister der Landeshauptstadt Linz:
„Betrachtungen zur Weltpolitik“
Univ.-Prof. Dr. Viktor Steininger, Graz:
„Die Minderung der Erwerbsfähigkeit ohne Verdienstentgang (Probleme der abstrakten Rente nach § 1325 ABGB)“
OFR Dr. Karl Fellner, Linz:
„Die wirtschaftliche und rechtliche Betrachtungsweise bei der Auslegung abgabenrechtlicher Begriffe und Normen; der Missbrauch bürgerlich-rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten“
Staatssekretär a.D. Univ.-Prof. Dr. Franz Gschnitzer, Innsbruck
„Das Anerbengesetz – grundrechts- und verfassungswidrig?“
1964
Dr. Alois Bruneder, Präsident der oö. Rechtsanwaltskammer, Linz:
„Zur Frage der Beseitigung von Widersprüchen in der Rechtsprechung der Höchstgerichte“
Dkfm. Dr. Walter Sadleder, Generalsekretär des Hauptverbandes der Österreichischen Sparkassen, Wien:
„Die Position der Währungsstabilität im Gesamtkonzept der Wirtschaftspolitik“
Dr. Klaus Jarosch, Landessanitätsinspektor und ger. beeid. Sachverständiger, Linz:
„Psychologische Teste in der forensischen Psychiatrie“
Univ.-Prof. DDr. Anton Tautscher, Graz:
„Die gegenwärtige Wirtschaftsordnung Österreichs“
Univ.-Prof. Dr. Winfried Kralik, Wien:
„Die Rechtsstellung des außerehelichen Kindes“
Univ.-Prof. Dr. Rudolf Strasser, Linz – Wien:
„Sozialgerichte statt Arbeitsgerichte?
- 12.:Dr. Heinrich Gleißner, Landeshauptmann von Oberösterreich:
„Ist der Föderalismus noch zeitgemäß?“
1963
Dr. Karl Edtstadler, Staatsanwalt, Linz, und Dr. Klaus Jarosch, Landessanitätsinspektor und ger. beeid. Sachverständiger, Linz:
„Die strafrechtliche Zurechnungsfähigkeit vom medizinischen und rechtlichen Standpunkt“
Univ.-Prof. LGR Dr. Hans Walter Fasching, Wien:
Das Berufungsverfahren in der zivilgerichtlichen Praxis
Dkfm. DDr. Richard Büche, Generaldirektor der Allgemeinen Sparkasse Linz:
Probleme der Geld- und Währungspolitik
Univ.-Prof. Dr. Hans Schima, Wien:
Entwicklungen im internationalen Zivilprozessrecht
Dr. Jutta Jungwirth, Lagos:
Nigeria, Probleme und soziale Wandlungen in einem afrikanischen Entwicklungsland (erster Vortrag einer Frau)
Univ.-Prof. Dr. Hans Spanner, München:
Die Verfassungsgerichtsbarkeit und die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland
1962
Univ.-Doz. Dr. Viktor Steininger, Graz:
Probleme des Unehelichenrechtes unter den Gesichtspunkten der Gesetzesreform und des Gleichheitsgrundsatzes
BM a. D. Dr. Reinhard Kamitz, Präsident der Österreichischen Nationalbank, Wien:
Staat und Wirtschaft in einer freiheitlichen Welt
- Univ.-Prof.Dr. Felix Ermacora, Universität Innsbruck:
Justiz und Verfassungsgerichtsbarkeit
- 6.: Univ.-Prof.Dr. Friedrich Nowakowski, Innsbruck:
Die strafrechtlichen Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes 1961
(JBl 1962, 469)
Univ.-Doz. Dr. Rudolf Strasser, stv. Kammeramtsdirektor, Linz:
Neue arbeitsrechtliche Formen und altes Vertragsrecht
Univ.-Prof. Dr. Walter Antoniolli, Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Wien:
Die Überprüfung der Wahlen
Min.-Sekr. Dr. Gerold Stoll, BMF, Wien:
Das Rechtsmittelverfahren nach der neuen Bundesabgabenordnung
Univ.-Prof. Dr. Fritz Schwind (1. 6. 1913 – 17. 4. 2013), Vorstand des Instituts für Rechtsvergleichung, Wien:
Das ABGB und die großen europäischen Kodifikationen
1961
Dr. Vinzenz Kotzina, Kammeramtsdirektor , Linz:
Österreichs Außenhandelswirtschaft
25.4.: Univ.-Doz. Dr. René Marcic, Chefredakteur, Salzburg:
Richter und Verfassung (s dazu JBl 1961, 385)
Dr. N. Putz, Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshof i.R., Wien:
Koordination der Rechtsprechung der Höchstgerichte
Dr. Otto Tschadek (31. 10. 1904 – 4. 2. 1969), Bundesminister für Justiz:
Probleme der Gewaltenteilung in der modernen Demokratie
Hochschulprofessor Dr. Leopold Mayer, Wien:
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Probleme bei Umgestaltung der Rechtsform von Unternehmungen
Hofrat Dr. Franz Häusler, Sicherheitsdirektor für Oberösterreich:
Organisation und Einrichtung der Bundespolizeibehörden
Dr. Hans Hohn, stv. Generaldirektor der Österr. Stickstoffwerke AG, Linz:
Das Atom und unsere Welt
- Univ.-Prof.Dr. Franz Bydlinski(20.12. 1931 – 7. 2. 2011), Graz:
Der neue Ehegüterrechtsentwurf und der Gleichheitsgrundsatz
Dr. Klaus Jarosch (1920 – 30. 6. 1997), Landessanitätsinspektor und ger. beeid. Sachverständiger, Linz:
Neue Erkenntnisse der Blutgruppenforschung
MdBR Hofrat Dr. Ernst Koref (11. 3. 1891 – 15. 11. 1988), Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz (7. 5. 1945 – 10. 9. 1962):
Masse und Demokratie
1960
Dr. Otto Tschadek (31. 10. 1904 – 4. 2. 1969), Bundesminister für Justiz:
Fragen der Strafrechtsreform (JBl 1960, 226; ÖJZ 1960, 237)
Dr. Klaus Jarosch, Landessanitätsinspektor und ger. beeid. Sachverständiger, Linz:
Kriminalpsychopathologie
Univ.-Prof. Dr. Fritz Schwind (1. 6. 1913 – 17. 4. 2013), Universität Wien:
Recht und Rechtsberufe in Amerika
Polizeikommissär Dr. Rudolf Mitterlehner, Leiter des Verkehrsamts der BuPolDion Linz:
Straßenverkehrsordnung 1960
Univ.-Prof. Dr. Theo Mayer-Maly (16. 8. 1931 – 6. 12. 2007), Universität Wien :
Probleme der sozialen Sicherheit in Österreich
Dr. Ernst Fritsch, Wirtschaftstreuhänder, Wien:
Einkommensbesteuerung bei den freien Berufen
Dr. Robert Halpern, Wirtschaftstreuhänder, Wien:
Einkommensteuergesetz-Novelle 1961